Pressemitteilung

Gottfried Curio: Geplante Maßnahmen zur Abschiebung stammen aus der Abteilung Blendgranate

Berlin, 25. Oktober 2023. Zu den von Innenministerin Faeser angekündigten Maßnahmen betreffend Abschiebungen erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Gottfried Curio:

„Die von der Regierung geplanten Maßnahmen zur Abschiebung sind wieder einmal aus der Abteilung Blendgranate. Es soll Tätigkeit suggeriert werden, wirkliche Problemlösung ist aber überhaupt nicht dabei. Dass Abschiebungen überhaupt bislang auch vorher angekündigt wurden, zeigt allenfalls noch einmal die Doppelzüngigkeit der Regierungen von Merkel bis Scholz: denn offenkundig bedeutet das praktisch, dass man selber darauf achtete, dass die Maßnahmen möglichst nicht erfolgreich verlaufen können. Auch die jetzige Fokussierung auf Straftäter und Gefährder beziehungsweise auf Schleuser zeugt wieder von solchem Schattenboxen – in bester Tradition von Merkels Täuschungspropaganda von ,Rückführen! Rückführen! Rückführen!‘, wonach die Abschiebzahlen mitnichten stiegen, sondern sogar noch sanken. Der Grund ist in jedem Fall einfach: man will es gar nicht. Dabei sind den Grünen die Maßnahmen aber sogar schon in der jetzigen Form zu ,effektiv‘.

Und weiterhin bedeuten Verfahrensbeschleunigungen eben per se überhaupt keine Steigerungen von Verfahrensentscheidungen in Richtung Nicht-Anerkennung – und schon gar keine tatsächlichen Abschiebungen.

Dass auch die Union – wieder einmal – in Wahrheit nur allenfalls halbherzig auf der Ankündigungsschiene unterwegs ist, verrät ihre Sprache: Sie schafft es immer noch nicht, illegale Migration als das zu benennen, was sie ist: illegale Migration. Die beabsichtigte Weißwaschung in ihrer Rede von ,irregulärer Migration‘ will die Täter bewusst ausblenden – die Täter, deren Helfer die Schleuser lediglich sind.

Obwohl angemahnte Grenzkontrollzentren in sich nicht falsch sind, liegt der wirklich relevante Hebel doch an ganz anderer Stelle. Entscheidend sind die grundsätzlichen Maßstäbe zur Erkennung einer vorgebrachten etwaigen Schutzbedürftigkeit. Artikel 16a Grundgesetz war da vor Jahrzehnten, bevor er europäisch verwässert wurde, schon weiter: Verneinung einer asylbezogenen Schutzbedürftigkeit bei einem Zutrittsversuch aus einem sicheren Staat. Konsequente Anwendung dieses Prinzips würde jeden womöglich potenziell schutzberechtigten Eintritt zu Land nach Deutschland von vornherein ausschließen.

Auch die unerträgliche Duldungspraxis bei den gut 300.000 Ausreisepflichtigen muss abgeschafft werden. Wer zur Verhinderung seiner Abschiebung seine Ausweispapiere nicht vorzeigt, verdient erst gar kein Verfahren, da eine Schutzbedürftigkeit dann natürlich von Anfang an unbelegbare Spekulation bleibt. Rücknahmen sind durch maximalen Druck zu erzwingen. Von der Visavergabepolitik über jegliche wirtschaftliche Zusammenarbeit bis zur Entwicklungshilfe gehören dabei alle Optionen auf den Tisch. Irgendwelche Gegenleistungen Deutschlands, wie etwa sinnloserweise erleichterte Einreisebedingungen, sind natürlich dabei gerade auszuschließen und nicht etwa anzubieten. Dass man aber an Ergebnissen nicht interessiert ist, wird auch dadurch klar, dass Scholz die Abkommen eben nicht, wie eigentlich nötig, zur ,Chefsache‘ machen will. Und natürlich muss, wie die AfD-Fraktion seit je fordert, jede Abschiebungsinitiative, um überhaupt irgendwie effektiv zu sein, begleitet sein von einer strengen Verhinderung von ,Neuzugängen‘. Striktester Grenzschutz verbunden mit der klaren Ansage Deutschlands, dass auf Schutzbedürftigkeit nach Durchquerung sicherer Drittstaaten weder untersucht, noch gar erkannt wird – das wären wichtige Bausteine zur Lösung der Migrationskrise.“

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