Pressemitteilung

Keuter: Kein Studium für geduldete Flüchtlinge auf Kosten der Steuerzahler

Berlin, 13. September 2018. Viele Flüchtlinge, die sich in Deutschland für ein Studium interessieren, müssen in der Regel zunächst einen Sprachkurs belegen, um überhaupt als „studierfähig“ zu gelten. Der Spracheinstufungstest „onSET“ des TestDAF-Instits hilft bei der Suche nach einem passenden Deutsch- oder Englischkurs. Eine weitere sprachliche und fachliche Vorbereitung für interessierte Flüchtlinge wird über das Programm „Integra – Integration von Flüchtlingen ins Fachstudium“ an deutschen Hochschulen und Studienkollegs ermöglicht. Dieses Programm ist Teil des umfassenden Maßnahmenpakets, welches das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) angesichts der hohen Flüchtlingszahlen in Deutschland Ende des Jahres 2015 aufgesetzt haben.

Das BMBF hat 100 Millionen Euro für dieses Maßnahmenpaket bis zum Jahr 2019 Euro zur Verfügung gestellt. An den durch das DAAD geförderten Kursen können Flüchtlinge unabhängig von ihrem Aufenthaltstitel teilnehmen. Aus einem Prospekt des DAAD geht hervor, dass im Jahr 2016 nur 41 Prozent der Teilnehmer eine Aufenthaltserlaubnis hatte; zu 21 Prozent der Teilnehmer lagen hinsichtlich ihres Aufenthaltsstatus gar keine Angaben vor.

Die Bundesregierung teilte auf die Kleine Anfrage (Drs.-Nr. 19/3989) des AfD-Bundestagsabgeordneten Stefan Keuter mit, dass der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorsieht, diese Förderung für Geflüchtete weiter fortzuführen. Auf die Frage Keuters, aus welchem Grund Flüchtlinge an diesen Maßnahmenpaketen teilnehmen dürfen, obwohl deren Aufenthaltsstatus nicht geklärt ist, vermochte die Bundesregierung keine Antwort zu geben.

Dazu teilt Stefan Keuter mit:

„Nach den uns vorliegenden Erkenntnissen kann jeder – aus welchem Grund auch immer – Zugereiste, Förderungen zur Erlangung der Studierfähigkeit erhalten, so lange er Dokumente vorweisen kann, die nach der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, die Studienberechtigung ausweisen. Und dies unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus. Das ist ein unglaublicher Vorgang. Personen, deren Aufenthaltsstatus unbekannt ist, oder die nur eine Duldung besitzen, sollten keine Studienplätze besetzen dürfen. Hier werden Steuergelder in Millionenhöhe verschwendet.“

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