Pressemitteilung

Klaus Stöber: Umsatzsteueränderung für pauschalierende Landwirte stellt unnötige finanzielle und bürokratische Mehrbelastung dar

Berlin, 18. November 2021. Zu den steuerrechtlichen Änderungsvorschlägen der AfD-Fraktion zum Gesetz der Bundesregierung zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht, das heute im Bundestag debattiert wird, teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete Klaus Stöber mit:

„Es wird zunehmend schwieriger, europäische und deutsche Steuerbestimmungen kompatibel zu halten. Pauschallandwirte dürfen keine Erstattungen erhalten, die über ihre Vorsteuerbelastung hinausgehen. In der Summe der Betriebe würde sonst ein Mitgliedsstaat unzulässige Beihilfen an Pauschallandwirte auszahlen, welche zu einem Verfahren der EU-Kommission führen könnten.

Im deutschen Jahressteuergesetz 2020 wiederum ist festgeschrieben, die Vorsteuerbelastung pauschalierender Landwirte jährlich anhand statistischer Daten zu berechnen. In die Berechnung gehen aber auch Daten von mindestens 10.000 Betrieben oberhalb der Pauschalierungsgrenze von 600.000 Euro Umsatz jährlich ein. Deshalb ist hier eine Neuberechnung auf Grundlage der Unternehmen unterhalb dieser Umsatzgrenze vorzunehmen.

Die Umsetzung zum 1. Januar würde die Landwirte vor hohe bürokratische Hürden stellen. Die Rechnungslegung und die Buchführungsprogramme müssen umgestellt werden, Verträge müssen geprüft und angepasst werden und der Landwirt muss entscheiden, ob er angesichts der geänderten Rechtslage und geplanter Investitionen nicht doch zur Regelbesteuerung wechselt. Eventuell müssten Differenzen rückwirkend erstattet werden, was Kundenkontakte belastet. Fachverbänden wurde keine ausreichende Zeit zu Stellungnahmen eingeräumt. Die Branche ist schon in der Vergangenheit mit bürokratischen Auflagen aus der EU belastet.

Die meisten Landwirte arbeiten mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr, welches jeweils zum 1.7. beginnt. Das kommende Steuerjahr für Land- und Forstbetriebe beginnt am 1.7.2022. Eine Umstellung auf den neuen Durchschnittssatz ist zu diesem Zeitpunkt sinnvoll und machbar. Das bietet auch die Möglichkeit, eine Neuberechnung des Durchschnittssatzes vorzunehmen.“

Klaus Stöber ist direkt gewählter Bundestagsabgeordneter aus Eisenach und Steuerberater

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