Pressemitteilung

René Springer: Verfassungsänderung zur Rettung des Sozialstaates? Na klar!

Berlin, 16. Januar 2024. Jens Spahn hat eine Verfassungsänderung angeregt, um Arbeitsverweigerern das Bürgergeld streichen zu können. Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, kommentiert dies wie folgt:

„Es ist nur gerecht, dass Sozialleistungsbezieher, die arbeiten können, es aber nicht wollen, zunächst ihren Anspruch auf Leistungen verlieren. Natürlich muss eine entsprechende Regelung genau ausgearbeitet werden, um Willkür auszuschließen. Die Möglichkeit zum vollständigen Leistungsentzug muss jedoch bestehen. Wenn dazu eine Verfassungsänderung notwendig ist, dann muss diese schlicht und ergreifend durchgeführt werden. Herr Spahn betreibt mit dieser Forderung jedoch Wählertäuschung, denn durchsetzen kann die Union solche Ziele nicht ohne die AfD-Fraktion.

Das Recht muss im Verfassungsrahmen an die gegenwärtigen gesellschaftlichen Herausforderungen angepasst werden. Das gilt sowohl für unseren Sozialstaat als auch für das damit zusammenhängende Migrationsproblem. Die Politik braucht die notwendigen Handlungsmöglichkeiten, um diesen Problemen endlich Herr zu werden. Als AfD-Fraktion können wir den Vorstoß zur Verfassungsänderung nur begrüßen.“

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