Pressemitteilung

Reusch: Corona-Gesetz der Bundesregierung verfassungswidrig? – Vorschlag der AfD-Fraktion wurde nicht berücksichtigt

Berlin, 4. April 2020. Am 25. März verabschiedete der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der „Corona-Pandemie“ (BT Drs. 19/18111). Die Bundesregierung erhält damit weitreichende Zuständigkeiten im Infektionsschutz-Gesetz. Sie kann mit Anordnungen tief in das Leben der Bürger eingreifen, per Rechtsverordnung ohne Zustimmung von Bundestag und Bundesrat Ausnahmen zu bestehenden Gesundheitsgesetzen zulassen und sogar in das Grundrecht der Bürger auf körperliche Unversehrtheit eingreifen. Von Anfang an gab es Stimmen von Verfassungsrechtlern, die das Gesetz als verfassungswidrig kritisierten. Jetzt soll nach Medienberichten auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem noch unveröffentlichten Gutachten vom 2. April „gewichtige Bedenken“ geäußert haben, „ob die neue Machtfülle für die Behörde von Minister Jens Spahn mit der Verfassung vereinbar ist.“ (https://www.stern.de/p/plus/politik-wirtschaft/politik-und-corona–ist-das-infektionsschutzgesetz-verfassungskonform–9210580.html)

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Roman Reusch sagt dazu:

„Die AfD-Fraktion hat diesem Gesetz nicht zugestimmt. Wie sich zeigt, offenbar aus gutem Grund. Wir waren konstruktiv und haben einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich strikt an die föderalen Vorgaben unserer Verfassung hält. Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundesregierung im Fall einer Epidemie mit bundesweiter Bedeutung die Länder ausnahmsweise anweisen kann, bestimmte Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Krankheit zu treffen, sofern diese für die Gesundheit aller Menschen in Deutschland notwendig sind. Darunter fallen alle zulässigen Maßnahmen, wie zum Beispiel Schulschließungen und die Absage von Großveranstaltungen.

Damit können Bundesländer oder einzelne zuständige Behörden, die aus welchen Gründen auch immer nicht oder nur unzureichend handeln, zu Maßnahmen veranlasst werden, wenn dies aus übergeordneter Perspektive im Interesse des Gesundheitsschutzes der Gesamtbevölkerung notwendig ist. Wäre das Gesetz verabschiedet worden, hätte die Bundesregierung aktuell eine verfassungsrechtlich abgesicherte Handhabe, endlich auch Gesundheitskontrollen für Einreisende an allen deutschen Flughäfen anzuordnen. Solche umfassenden Gesundheits-Checks, die im Ausland längst Standard sind, werden in Deutschland seit Wochen diskutiert, aber bis heute nicht umgesetzt.

Die Altparteien haben wie stets, wenn eine Initiative von der AfD-Fraktion kommt, den Entwurf ohne Begründung abgelehnt. Nicht einmal angesichts der größten Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg, vor der dieses Land nach Ansicht der Kanzlerin steht, waren die anderen Fraktionen bereit, über ihren Schatten zu springen und eine Initiative der AfD-Fraktion vorurteilslos zu prüfen.“

Beitrag teilen

Ähnliche Beiträge