Pressemitteilung

Stephan Brandner: Ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Malsack-Winkemann siegt vor Gericht

Am heutigen Donnerstag verhandelte das Berliner Richterdienstgericht am Berliner Verwaltungsgericht den Fall der ehemaligen Abgeordneten der AfD-Bundestagsfraktion, Malsack-Winkemann. Die Berliner Senatsverwaltung hatte die Richterin, die ihr Amt während der Mandatszeit im Bundestag ruhen ließ, in den Ruhestand schicken wollen, nachdem sie in den Justizdienst zurückgekehrt war. 

Hierzu erklärt der Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner:

„Die von Anfang an völlig absurden Vorwürfe waren einzig dazu gedacht, die AfD als Fraktion und Partei zu diskreditieren. Gerade diejenigen Mandatsinhaber, die aus dem öffentlichen Dienst oder dem Richterdienst stammen, sollen mit dieser Art von völlig skurrilen Beschuldigungen davon abgehalten werden, sich in der AfD zu engagieren. Das Gericht hat heute klargestellt, dass es dafür keinen Grund gibt: Von Anfang an war völlig klar, dass es keinen Grund gibt, eine ehemalige Richterin nur aufgrund der Ausübung ihres Mandats für die AfD im Deutschen Bundestag in den Ruhestand zu setzen. Damit wurde ein wichtiges Zeichen für die Demokratie in Deutschland gesetzt und klargemacht, dass die zuständige linke Senatorin Kreck mit dem Amt völlig überfordert ist.“

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