Pressemitteilung

Stephan Protschka: Staatliche Tierhaltungskennzeichnung schadet heimischen Schweinehaltern

Berlin, 12. Oktober 2022. Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur verpflichtenden, staatlichen Tierhaltungskennzeichnung verabschiedet. Damit soll zunächst die Haltungsform bei Frischfleisch aus der inländischen Schweinemast gekennzeichnet werden, wenn es im Lebensmitteleinzelhandel, den Metzgereien oder im Onlinehandel verkauft wird. Der Verkauf von verarbeiteten Produkten wie Wurst und Schinken sowie über die Gastronomie und Außerhaus-Verpflegung soll zunächst nicht berücksichtigt werden. Fleisch aus dem Ausland fällt ebenfalls nicht unter die Tierhaltungskennzeichnung. Hierzu erklärt der agrarpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Protschka:

„Durch die Beschränkung der beabsichtigten staatliche Tierhaltungskennzeichnung auf inländisches Fleisch entstehen erhebliche Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Konkurrenten. Das schadet den finanziell stark angeschlagenen heimischen Schweinehaltern. Gleichzeitig hat es gegenüber den bereits bestehenden privatwirtschaftlichen Tierschutzinitiativen keinerlei Mehrwert. Zur Unterstützung der heimischen Nutztierhaltung wäre deshalb eine verbindliche Herkunftskennzeichnung für alle Lebensmittel, so wie von uns bereits wiederholt gefordert, viel zielführender und sinnvoller. Damit könnten die Bürger beim Einkaufen klar und transparent erkennen, ob das Tier artgerecht in Deutschland gehalten oder aus dem Ausland importiert wurde, wo die Haltungsvorgaben deutlich niedriger sind als bei uns. Davon profitieren am Ende alle: Verbraucher und Bauern.“

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