Pressemitteilung

Thomas Seitz: Keine Werbung für Schwangerschaftsabbrüche

Berlin, 13. Mai 2022. Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drs. 20/1635) für eine Abschaffung des § 219a StGB zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche teilt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Thomas Seitz, mit:

„Als einzige Fraktion im Deutschen Bundestag lehnt die AfD geschlossen die Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch ab. Die staatliche Schutzpflicht des ungeborenen Lebens ergibt sich aus der Menschenwürde der Ungeborenen und ihres grundgesetzlich geschützten Lebensrechtes.

Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu klar Stellung bezogen und erklärt, dass dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter rechtlicher Schutz gebührt. Die Aufhebung des § 219a StGB steht dieser Schutzpflicht des Staates gegenüber dem ungeborenen Leben entgegen und missachtet die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

Wesentlich für das bestehende Schutzkonzept ist die strikte Trennung zwischen der Beratung über den Schwangerschaftsabbruch und der Durchführung des Schwangerschaftsabbruchs. Eine öffentliche Information durch Ärzte, die selbst Schwangerschaftsabbrüche durchführen, ist durch das bestehende Schutzkonzept weder gewollt, noch wäre dies hiermit vereinbar.

Der Gesetzentwurf der Regierung sieht zudem eine generelle Aufhebung aller seit dem 3.10.1990 zu § 219a StGB ergangenen Strafurteile vor. Damit werden bewusst auch alle Fälle erfasst, denen eine grob anstößige oder gar irreführende Werbung zugrunde lag. Dies legt den Schluss nahe, dass es nicht um die Lösung eines tatsächlichen Problems geht, sondern der Gesetzentwurf in Wahrheit darauf abzielt, die bestehende Regelung des Schwangerschaftsabbruchs zukünftig grundsätzlich in Frage zu stellen, wie es im Antrag der Linken bereits ganz offen gefordert wird. Das lehnen wir entschieden ab.“

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