Pressemitteilung

Andreas Bleck zum Nitrat-Urteil des EuGH

Berlin, 22. Juni 2018. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat Deutschland wegen seiner Verstöße gegen die europäische Nitratrichtlinie verurteilt. Der Grenzwert von 50 mg Nitrat je Liter wird vielerorts überschritten. Nach Ansicht der Kammer habe Deutschland nicht genug unternommen, um die europäische Richtlinie zum Schutz der Gewässer umzusetzen. Nicht berücksichtigt wurde die 2017 in Kraft getretene Düngemittelverordnung, da der EuGH eine Vertragsverletzung „anhand der Lage“ beurteilt, in der sich ein Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand.

Dazu der AfD-Bundestagsabgeordnete Andreas Bleck: „Wasser ist eine wichtige Ressource, vielleicht die wichtigste überhaupt. Mehr noch, es ist die Grundlage allen Lebens. Für Deutschland als ein dicht besiedeltes Industrieland ist die Qualität des Grundwassers von größtmöglicher Bedeutung. Verunreinigungen durch Nitrat und andere Substanzen können wir uns nicht leisten.“

Bleck weiter: „Dieses Urteil betrachte ich als einen Weckruf. Es stellt uns vor die Herausforderung Konzepte zu entwickeln, wie der Nitratwert im Grundwasser reduziert werden kann. Dabei dürfen wir auch die heimische Landwirtschaft nicht aus dem Blickfeld verlieren. Der Umweltausschuss des Bundestages hat sich dieses Themas angenommen. Schnellstmöglich werden wir klären, welcher Handlungsbedarf über die bestehende Düngemittelverordnung hinaus besteht. Wir werden die verfügbaren Optionen prüfen und für alle Seiten tragbare Lösungen erarbeiten.“

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