Pressemitteilung

Jacobi: Verbot der Rassendiskriminierung im Grundgesetz nicht abschaffen

Berlin, 25. Juni 2021. Der Rechtsausschuss des Bundestags hat in dieser letzten Sitzungswoche noch eine Anhörung zur Abschaffung des Verbots der Rassendiskriminierung im Grundgesetz durchgeführt, dann aber die Gesetzentwürfe von Grünen und Linken nicht mehr abschließend behandelt. Das Vorhaben ist damit vorläufig gescheitert. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Fabian Jacobi sieht keinen Grund zu nachlassender Wachsamkeit:

„Die Anhörung hat aus meiner Sicht gezeigt, wie abseitig das Vorhaben von Grünen und Linken ist, das Verbot der Rassendiskriminierung abzuschaffen. So, wie es in unserer Verfassung steht, schützt es nämlich alle Menschen gleichermaßen. Diese Parteien wollen nun das Verbot der Rassendiskriminierung streichen und an seine Stelle ein Verbot ‚rassistischer‘ Diskriminierung setzen. Was sich auf den ersten Blick wie ein bloßes Spiel mit Worten liest, wäre tatsächlich eine fundamentale Veränderung.
Denn ‚Rassismus‘ kann sich nach heute propagierter Definition nur gegen bestimmte Menschen richten, gegen andere nicht. (‚Es gibt keinen Rassismus gegen Weiße.‘)
Das aber bedeutet, dass nach einer solchen Änderung des Grundgesetzes ein Teil der Menschen (‚Weiße‘) von dem Diskriminierungsverbot ausgenommen wäre. Insofern ist das, was Grüne und Linke da betreiben, ein Anschlag auf die Grundlagen unserer Gesellschaft.“

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