Alkoholausschank auf Regierungsflügen ist ein heikles Thema für die Bundesregierung
Alkoholausschank auf Regierungsflügen ist ein heikles Thema für die Bundesregierung
Berlin, 24. August 2026. Die Regierung hat die Antwort auf die Kleine Anfrage „Alkoholausschank auf Regierungsflügen“ (BT-Drs. 21/7639 ) vorgelegt. Dazu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Christian Douglas, Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages:
„Mit ihren Antworten zum Alkoholausschank auf Regierungsflügen blieb die Bundesregierung erstaunlich vage. Der Vorwurf mangelnder Transparenz ließe sich durch Angaben zu Verbrauch und Kosten leicht entkräften. Stattdessen heißt es, eine Auswertung würde die ‘Arbeitsfähigkeit ganzer Organisationseinheiten einschränken’.
Dabei werden alkoholische und nichtalkoholische Getränke auf den Rechnungen getrennt ausgewiesen und sogar nach Warengruppen untergliedert. Auch die einzelnen Flüge werden separat abgerechnet, die Rechnungen über eine zentrale Stelle weitergeleitet. Es sei zudem unklar, ob die gerade einmal bis zu fünf Jahre alten Rechnungen überhaupt noch vorlägen.
Dass keine belastbare Gesamtauswertung erstellt werden kann, wirft Fragen über die internen Abläufe der Flugbereitschaft und die Auswertbarkeit der Staatsausgaben auf. Das Ganze ist umso bemerkenswerter, weil sich die Bundesregierung die Digitalisierung und einen effizienteren Staat auf die Fahnen geschrieben hat und dafür sogar ein eigenes Ministerium unterhält.
Vielleicht kommt es der Regierung aber auch ganz gelegen, dass keine Übersicht herrscht. Denn solange der Umfang des Konsums im Dunkeln bleibt, lässt sich auch kein Einsparpotenzial ermitteln. Die Art der Beantwortung lässt keinen Zweifel daran, dass die Bundesregierung beim Alkoholausschank weder Transparenz noch Einsparung will .“
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