Pressemitteilung

Bleck zur abgebrochenen Kundgebung gegen Antisemitismus: Recht auf Versammlungsfreiheit durchsetzen!

Berlin, 26. April 2018. Eine Kundgebung gegen Antisemitismus auf dem Hermannplatz in Berlin-Neukölln musste aus Sicherheitsgründen nach nur 15 Minuten abgebrochen werden. Wie Videoaufnahmen belegen, sollen die mutmaßlichen Anwohner eine Drohkulisse aufgebaut haben. Die Teilnehmer sollen dabei beleidigt und bespuckt worden sein. Auf dem Video ist zu sehen, wie ein junger Mann einem der Teilnehmer die Israel-Fahne gewaltsam entreißt und damit flüchtet.

Dazu der Bundestagsabgeordnete Andreas Bleck: „Versammlungsfreiheit gilt auf dem gesamten Territorium der Bundesrepublik Deutschland, islamisch geprägte Problemviertel wie Berlin-Neukölln eingeschlossen. Ich verurteile das Verhalten der Störer zutiefst. Demonstration jeder verfassungskonformer Symbolik muss in ganz Deutschland ohne Zwischenfälle möglich sein.“

Bleck weiter: „Dieser Vorfall führt uns deutlich vor Augen, wie stark antisemitische Haltungen unter jungen Muslimen verbreitet sind. Auch das Verhältnis zu unserem Rechtsstaat ist oft problematisch. Statt Kundgebungen durch Gewalt und der Androhung dieser zu sabotieren, steht es in Deutschland jedem frei, eine eigene Veranstaltung anzumelden und diese unter Beachtung aller gesetzlichen Auflagen durchzuführen. Antisemitische Entgleisungen wie diese dürfen von der Gesellschaft nicht tatenlos hingenommen werden! Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist durchzusetzen!“

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