Pressemitteilung

Brandner: AfD-Fraktion treibt notwendige Reformen voran

Berlin, 18. Juni 2020. Wer zu Unrecht inhaftiert wird, hat Anspruch auf Ausgleich der hierdurch entstandenen Einbußen. Gleich vier Initiativen – drei von Fraktionen des Bundestages, eine aus dem Bundesrat – waren Gegenstand einer Anhörung von Sachverständigen zum „Gesetz über die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen“ (StrEG) am Mittwoch.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner, zugleich Justiziar seiner Fraktion, fasst seine Eindrücke wie folgt zusammen:

„Weitgehende Einigkeit bestand ja noch darin, dass der finanzielle Ausgleich für zu Unrecht erlittene Haft – auch ‚Haftentschädigung‘ genannt – deutlich angehoben werden muss. Der Wert der Freiheit ist auf jeden Fall höher zu bemessen als die skandalösen 25 Euro pro Tag, die derzeit gezahlt werden. Neben einer deutlichen Erhöhung setzen wir uns auch für einen weiteren Anstieg bei länger dauernder Haft ein.

Eine zu Unrecht erlittene Haft führt aber auch zu einem weiteren Nachteil: Inhaftierungen führen regelmäßig zu nicht mehr ausgleichbaren Minderungen der Rentenanwartschaften. Hier hat die Fraktion der AfD-Fraktion als Erste überhaupt eine Reform angestoßen, die anderen Fraktionen zogen mit monatelanger Verzögerung nach. Auch hat die AfD-Fraktion als einzige Fraktion einen durchdachten, ausformulierten Gesetzentwurf vorgelegt, während die anderen nur kurze Anträge eingebracht haben. Das beweist einmal mehr: Die AfD-Fraktion wirkt – überall und gut, auch wenn die Altparteien und Medien dies stets ignorieren.“

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