Pressemitteilung

Brandner: Bundesverfassungsgericht verzögert wichtige Entscheidung zur Kontrolle von Anleihekäufen der Europäischen Zentralban

Berlin, 28. Mai 2020. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte erst jüngst geurteilt, dass die bisher von der Europäischen Zentralbank (EZB) geübte Praxis, ohne Beteiligung des Deutschen Bundestages Finanzverpflichtungen in mehrstelliger Milliardenhöhe einzugehen, verfassungswidrig, also unvereinbar mit dem Grundgesetz ist (Urteil vom 5. Mai 2020 in den Verfahren 2 BvR 859/15, 1651/15, 2006/15, 980/16). In diesem Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht den Bundestag verpflichtet, künftig darauf zu achten, dass solche Finanzverpflichtungen nur eingegangen werden dürfen, wenn die deutschen Gesetze und die darin vorgeschriebenen Verfahren eingehalten werden. Der Bundestag hatte auf diese Kontrolle bislang verzichtet, obwohl er dazu u. a. durch das Stabilisierungsmechanismusgesetz (StabMechG) aus dem Jahr 2010 und durch das ESM-Finanzierungsgesetz (ESMFinG) aus dem Jahr 2012 angehalten war.

Die Wahrnehmung von Kontrollaufgaben durch die AfD-Fraktion wird seit ihrem Einzug in den Bundestag mit allen erdenklichen Mitteln bekämpft. Hiergegen setzt sich die AfD-Fraktion u. a. auch mit zahlreichen gerichtlichen Verfahren zur Wehr.

Nach vielen erfolglosen Wahlversuchen hatte die AfD-Fraktion im November 2019 Klage gegen das verfassungswidrige Verhalten des Bundestages vor dem BVerfG erhoben.

Erst zum 13. Mai 2020 – mithin etwa ein halbes Jahr nach Klageeinreichung – wurde nun vom BVerfG mitgeteilt, die Schriftsätze seien versandt.

Der Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, kommentiert diesen Vorgang wie folgt:

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Bundesverfassungsgericht die Umsetzung seiner eigenen Urteile be- und eventuell sogar verhindert. Es ist nicht ansatzweise nachvollziehbar, dass für die Weiterleitung eines Schriftsatzes etwa ein halbes Jahr benötigt wird, zumal in einer Rechtssache, die einen grob rechtswidrigen Zustand beseitigen soll und muss! Das vorsätzlich rechtswidrige Heraushalten der AfD-Fraktion aus diesem wichtigen Kontrollgremium sorgt dafür, dass die EZB auch weiterhin unbeobachtet Milliardenausgaben auf Kosten des deutschen Steuerzahlers tätigen kann, da das Kontrollgremium in geheimen Sitzungen entscheidet.“

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