Pressemitteilung

Ehrhorn: Entschädigung statt Verstaatlichung

Berlin, 30. April 2020. In der Debatte rund um die Wirtschaftslage der Lufthansa warnt der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Ehrhorn, stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Verkehr und Digitale Infrastruktur, vor der Idee, notleidende Firmen zu verstaatlichen:

„In der aktuellen Krise ist unbedingt festzuhalten, dass die Wirtschaft nicht durch eigenes Verschulden in die Notsituation geraten ist, sondern durch staatliche Zwangsmaßnahmen. Der Shutdown weiter Teile unserer Volkswirtschaft, um die unkontrollierte Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, mag gerechtfertigt gewesen sein, hat aber zur Folge, dass  sich die betroffenen Betriebe zum Wohle der Gesamtgesellschaft aufopfern.

Solche staatlichen Eingriffe führen in einem Rechtsstaat zu Entschädigungsansprüchen und nicht dazu, dass das Privatvermögen verstaatlicht, also enteignet werden kann.

Die bereits von mehreren Gerichten als unverhältnismäßig beanstandeten Zwangsmaßnahmen könnten sogar Schadensersatzansprüche begründen, wie dies schon einmal zugunsten einiger Energiekonzerne im Rahmen des aktionistischen Atomausstiegs der Fall war. Hierbei dürfte auch die von Beginn an planlose, widersprüchliche und bis heute nicht konsequente Regierungspolitik von Bund und Ländern in der Virusbekämpfung selbst Beachtung finden. Ich kann die Regierung deshalb nur eindringlich davor warnen, ihre fragwürdige Krisenpolitik jetzt zum Anlass für die Einführung einer zum Scheitern verurteilten Staatswirtschaft nehmen zu wollen.“

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