Pressemitteilung

Ehrhorn: Wahlrecht mit 16 ist völlig widersinnig und verantwortungslos

Berlin, 28. Mai 2020. Die wieder aufgewärmte Idee des grünen Bundesvorsitzenden Robert Habeck, das allgemeine Wahlrecht auf das Alter von 16 Jahren abzusenken, stößt bei dem AfD-Bundestagsabgeordneten Thomas Ehrhorn, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, auf Unverständnis.

Ehrhorn führt dazu aus:

„Das Wahlrecht abzusenken, ist völlig widersinnig und verantwortungslos. Gerade auf linksgrüner Seite wird immer wieder eine vermeintlich zunehmende Infantilisierung junger Erwachsener herangezogen, um etwa das Jugendstrafrecht im Regelfall bis zum einundzwanzigsten Lebensjahr anzuwenden oder eine Jugendamtsbetreuung noch über die Volljährigkeit hinaus einzufordern. Das Schlagwort, das ich auch im Ausschuss immer wieder höre, heißt dort stets, dass ‚25 das neue 18‘ sei. Angeblich seien junge Menschen erst mit Mitte zwanzig reif genug, sich um ihre eigenen Belange zu kümmern. Bis dahin, so wird immer wieder vorgebracht, seien viele Menschen charakterlich ungefestigt und bräuchten eine besondere Nachsicht oder Fürsorge des Staates. Wenn das aber zutrifft, lässt sich nicht rechtfertigen, die Bürger noch früher über die künftigen Verhältnisse in unserem Land bestimmen zu lassen. Dafür sind falsche politische Weichenstellungen, wie etwa die Abschaffung unserer Automobilindustrie oder die Gefährdung unserer Energieversorgung, viel zu wichtig, als aus einem Wahlgang eine nicht ernst gemeinte Veranstaltung zu machen. So eine schizophrene Forderung kann nur von den Grünen kommen. Dort weiß man, dass deren Wähler ohnehin zu keiner Einsicht fähig sind und sich über die katastrophalen Folgen ihrer Wahlentscheidung keine Gedanken machen.“

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