Pressemitteilung

Gminder: Lebensmittelüberwachung muss verbessert werden

Berlin, 27. Mai 2020. Am 27.05.2020 wurde im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft der zweite ernährungspolitische Bericht der Bundesregierung „Gesunde Ernährung, sichere Produkte. Bericht der Bundesregierung zur Ernährungspolitik, Lebensmittel- und Produktsicherheit“, der den Zeitraum von Juni 2016 bis März 2020 umfasst, vorgestellt. Der ernährungspolitische Bericht wird alle vier Jahre veröffentlicht und beinhaltet die Grundlagen, Ziele und Maßnahmen der Politik der Bundesregierung im Bereich der Ernährung und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes.

Hierzu äußert sich die AfD-Bundestagsabgeordnete Franziska Gminder, Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, wie folgt:

„Den Ansatz, dass Ernährungspolitik keine Verbotspolitik sein, sondern den Einzelnen entscheidungsfähig machen muss, können wir nur loben. Aufklärung ist das A und O für ein nachhaltig geprägten gesundheitsbewussten Lebensstil. Daher ist die Einführung des Nutri-Scores als erweiterte Nährwertkennzeichnung grundsätzlich ein guter erster Schritt in die richtige Richtung. Es braucht jedoch eine Gesamtstrategie, sodass diese Maßnahme auch richtig greifen kann. Zu dieser Gesamtstrategie muss in erster Linie die Förderung der Ernährungsbildung sowie der Bewegung von Kindern und Jugendlichen zählen.

Der zweite ernährungspolitische Bericht enttäuscht insofern, dass Schwachstellen in der Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes nicht beseitigt werden. Die Tatsache, dass jede dritte Lebensmittelkontrolle aufgrund eines eklatanten Personalmangels in den zuständigen Behörden ausfällt, muss behoben werden. Eine hoch qualifizierte, effizient arbeitende und personell wie finanziell gut ausgestattete amtliche Lebensmittelüberwachung ist jedoch unerlässlich, um ein hohes Niveau an Lebensmittelsicherheit garantieren zu können. Der gesundheitliche Verbraucherschutz gehört zu der staatlichen Fürsorgepflicht, weshalb die Bundesregierung die föderalen Strukturen der Lebensmittelüberwachung nicht als Ausrede verwenden darf.“

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