Pressemitteilung

Gottschalk: Das Verwaltungsgericht Berlin hat unsere Position bestätigt

Berlin, 23. Juni 2021. Andreas Loetscher, ein ehemaliger Bilanzprüfer des Wirecard-Konzerns, wollte im Wege einer einstweiligen Anordnung die Veröffentlichung des Abschlussberichts des Wirecard-Untersuchungsausschusses verhindern, soweit darin seine Person betreffende Passagen enthalten sind und er namentlich genannt wird. In erster Instanz entschied das Verwaltungsgericht Berlin gegen ihn und eine Beschwerde gegen diese Entscheidung hatte beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ebenso keinen Erfolg.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Untersuchungsausschusses Wirecard, Kay Gottschalk, hierzu:

„Wir begrüßen die Entscheidung und Begründung des VG Berlin ausdrücklich, insbesondere, dass der Deutsche Bundestag beziehungsweise seine Untersuchungsausschüsse unabhängig von Regierung, Behörden und Gerichten Sachverhalte prüfen sollen und bewerten können. Weshalb sowohl der Inhalt des Abschlussberichts als auch dessen Veröffentlichung der richterlichen Erörterung entzogen wird.

Ähnlich optimistisch sehe ich dem Prozess mit EY beim Ermittlungsrichter des BGH entgegen. Auch hier erwarte ich eine richtungsweisende und positive Entscheidung, die zukünftig anderen Untersuchungsausschüssen helfen wird und für Rechtssicherheit sorgt.

Der Untersuchungsausschuss ist als unabhängige Instanz immens wichtig und ungeschwärzte Abschlussberichte sind ein Zeichen der Transparenz und des Aufklärungswillens für den eben jene Ausschüsse stehen.
Wie wichtig Untersuchungsausschüsse sind, hat der zurückliegende PUA Wirecard deutlich gezeigt. Nur so konnte zumindest etwas Licht ins Dunkel dieser Staatsaffäre gebracht werden.

Die AfD-Fraktion wird alles daran setzen, dass die richtigen Konsequenzen daraus gezogen werden, wie eben auch die Haftungsverschärfung bei Wirtschaftsprüfern und eine kürzere Rotation derselben.“

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