Pressemitteilung

Gottschalk: Einfachere Regeln für die steuerliche Absetzbarkeit des Home-Office dringend notwendig!

Berlin, 16. Dezember 2020. Die AfD-Fraktion im Bundestag wird am Mittwoch einen Antrag ins Plenum einbringen mit dem Titel „Der Arbeitsrealität Rechnung tragen – Home-Office wieder absetzbar machen“. Dieser Antrag ist gerade in Zeiten von Corona hochaktuell, da derzeit zur Eindämmung des Virus die Home-Office Nutzung von 12 Prozent der Arbeitnehmer auf 25 Prozent gestiegen ist.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied des Finanzausschusses, Kay Gottschalk, erklärt dazu:

„Arbeitnehmer, die gerade jetzt in Zeiten von Corona ihr Wohnzimmer oder ihre Küche als Arbeitszimmer nutzen, sollten dies auch von der Steuer absetzen können. Dies ist bisher nur bei separaten Arbeitszimmern möglich. Ebenso sollten die Kosten für private Geräte und Leitungen, die dafür genutzt werden, steuerlich anerkannt werden.

Die AfD-Fraktion fordert erstens eine angemessene Regelung, die die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers einfach und unbürokratisch ermöglicht.

Zweitens fordern wir, eine entsprechende Änderung im Einkommensteuer-Gesetz vorzusehen, damit in Zukunft jeder Arbeitnehmer, der Home-Office oder mobiles Arbeiten in Anspruch nimmt oder einen Anspruch darauf hat, die entstandenen Aufwendungen geltend machen kann, unabhängig davon, ob ein betrieblicher Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Die derzeitige Regelung lässt leider zu viel Rechtsunsicherheit für Steuerpflichtige, die trotz Büroarbeitsplatz im Unternehmen überwiegend zuhause arbeiten. Diese kommen derzeit nur beschränkt oder gar nicht in den Genuss der Abzugsfähigkeit des Arbeitszimmers.

Hier müssen wir zur alten Regelung zurück, die bis Anfang der 2000er galt.

Die Nutzung des Home-Office sollte auch steuerlich fair geregelt sein und die Steuerzahler nicht durch mangelnde Absetzbarkeit beim Finanzamt zusätzlich belasten.

Anders als die Regierung wollen wir eine vernünftige dauerhafte Lösung und keine Schnellschuss-Lösung“

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