Pressemitteilung

Höchst: Artikel 4 steht nicht über allen anderen Artikeln des Grundgesetzes

Berlin, 15. Mai 2018. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) erklärte am 12. Mai 2018 auf dem Katholikentag in Münster „Wer immer meint, die Religionsausübung von Muslimen einschränken zu wollen, weil die angeblich nicht dazu gehören oder fremd sind, hat unser Grundgesetz nicht verstanden.“

Dazu erklärt die AfD-Bundestagsabgeordnete Nicole Höchst:

„Jeder darf glauben, an was oder wen er will, solange nicht die grundgesetzlich verbrieften Rechte anderer verletzt werden. Das Problem beginnt dort, wo Grundrechte mit der Berufung auf die Religionsfreiheit eingeschränkt werden.

Das betrifft bereits nicht nur islamgläubige Frauen, sondern zunehmend andere Personen beiderlei Geschlechts, welche sich mit ihren Gewohnheiten ebenfalls der Islamausübung unterwerfen müssen. Ist das Grundrecht auf freie Religionsausübung von Islamgläubigen etwa mehr wert, als die Freiheitsrechte (Artikel 1-3) aller anderen?

Frau Dreyer befördert mit ihrer bewussten Ignoranz die gesellschaftliche Landnahme einer Religion, auf deren Terrain Menschen ausgepeitscht, Vergewaltigungsopfer bestraft und Frauen ihrer Menschenrechte beraubt werden. Sie stellt damit indirekt den Artikel 4 über alle anderen Artikel des Grundgesetzes und hat damit den Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung verlassen.“

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