Pressemitteilung

Kotré: Entscheidung zu Nord Stream 2 – Bundesnetzagentur gefährdet Rechtssicherheit in Deutschland

Berlin, 15. Mai 2020. Heute hat die Bundesnetzagentur den Antrag der Nord Stream 2 AG auf Freistellung von der Regulierung des im deutschen Hoheitsgebiet verlaufenden Teils der Erdgas-Pipeline abgelehnt. Nord Stream 2 unterliegt demnach der Europäischen Gasmarktrichtlinie.

Der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Steffen Kotré, erklärt dazu:

„Nord Stream 2 ist ohne Not entgegen deutschen Interessen teilweise unter EU-Recht gestellt worden. Doch trotzdem hätte die Bundesnetzagentur den Argumentationen von Nord Stream 2 auf Ausnahme hiervon folgen müssen. Deren Investitionsentscheidungen sind lange vor Inkrafttreten der jetzt angewandten EU-Richtlinie gefällt worden.

Die mit dieser Entscheidung verbundenen Mehrkosten bedeuten steigende Gaspreise. Die Bundesnetzagentur und die Bundesregierung handeln gemäß den Vorgaben der USA gegen deutsche Interessen. Jetzt rückwirkend geltendes Recht zu ändern, bedeutet zudem ein Verlust an Rechtssicherheit für Deutschland und Europa.“

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