Pressemitteilung

Maier: Gutscheinlösung belastet Verbraucher und hat keinen Nutzen

Berlin, 13. Mai 2020. Wenn in Folge der Corona-Pandemie Freizeit- oder Kulturveranstaltungen ausfallen oder Sporteinrichtungen nicht benutzt werden können, hatte der Kunde bislang das Recht, seinen gezahlten Eintrittspreis zurückzuverlangen. In der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag hat die Koalition stattdessen die sogenannte „Gutscheinlösung“ beschlossen. Der Veranstalter kann dem Kunden nun einen Gutschein für zukünftige Eintritte anbieten. Erst wenn der Kunde den Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst hat, darf er seinen Eintrittspreis zurückfordern. Die AfD-Fraktion hat sich als einzige Partei mit einem Entschließungsantrag grundsätzlich gegen diese Beschneidung der Verbraucherrechte ausgesprochen.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Lothar Maier erklärt dazu:

„Wir begrüßen es, wenn das kulturelle Leben und die sportliche Betätigung der Bürger nach der Beendigung der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung weitergehen können. Die Unterstützung der Veranstalter ist jedoch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die der Staat aus Steuermitteln zu leisten hat.

Für Unternehmen, die unter den wirtschaftlichen Folgewirkungen der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung leiden, gibt es bereits umfangreiche staatliche Unterstützungsprogramme, die vom Steuerzahler finanziert werden.

Deshalb lehnen wir es ab, wenn Verbraucher zur Rettung der gesamten Freizeit- und Veranstaltungsbranche ein Sonderopfer leisten sollen. Ein Sonderopfer, das zudem völlig sinnlos ist. Denn ein Gutschein für den Eintritt zu zukünftigen Veranstaltungen führt nicht zu Einnahmen der Veranstalter in der Gegenwart. Das Problem bleibt bestehen, mit welchem Geld die zukünftigen Veranstaltungen durchgeführt werden sollen, wenn die Eintrittspreise schon vor Monaten bezahlt und häufig bereits verplant wurden. Die ‚Gutscheinlösung‘ ist nur eine Scheinlösung.“

 

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