Pressemitteilung

Petr Bystron: Eine Klima-Lobbyistin hat im Auswärtigen Amt nichts zu suchen

Berlin, 9. Februar 2022. Zur Berufung von Greenpeace-Chefin Jennifer Morgan in das Auswärtige Amt teilt der außenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Petr Bystron, mit:

„Die Berufung der Greenpeace-Chefin Jennifer Morgan ins Auswärtige Amt zeigt den rücksichtslosen Missbrauch von staatlichen Institutionen durch die politische Linke für die Durchsetzung ihrer ideologischen Agenda. Der Bereich Klimaschutz hat im Außenministerium nichts zu suchen, Klimalobbyisten in den Positionen von Staatsekretären schon gar nicht. Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag lehnt daher die Berufung von Frau Morgan aufs Schärfste ab.

Grundsätzlich wäre es begrüßenswert, wenn die Bundesregierung stärker auf Fachleute als auf altgediente Politkader setzen würde. Hierbei spräche auch nichts gegen den Einsatz von Ausländern, wenn diese in Ihrem Fachbereich eine in Deutschland nicht verfügbare Expertise mitbringen würden.

Das Außenministerium ist hierfür jedoch am wenigsten geeignet, denn dessen Aufgabe ist gerade die Durchsetzung deutscher Interessen im Ausland, oft in Konkurrenz zu den Interessen anderer Länder. Hier sind die Interessenskonflikte vorprogrammiert und auch unvermeidbar.

Die Berufung wirft zudem grundsätzliche Probleme auf: Es findet eine Verlagerung der Entscheidungskompetenzen von demokratisch legitimierten Institutionen hin zu NGOs statt. Das ist im höchsten Maße beunruhigend, denn so wird der Mehrheitswille der Bevölkerung umgangen und demokratische Prozesse ausgehöhlt. Die NGOs sind nur ihren Geldgebern verpflichtet und setzen dementsprechend deren Partikularinteressen durch – oft sogar gegen den gesellschaftlichen Konsens.

Was Frau Morgan betrifft, so müsste sie jetzt eigentlich von Greenpeace entlassen werden, weil sie gegen die Greenpeace-Satzung verstößt. Dort heißt es: ‚Greenpeace ist überparteilich und völlig unabhängig von Politik, Parteien und Industrie. Deshalb müssen Greenpeacer*innen jeden potenziellen, tatsächlichen oder den Anschein eines Interessenkonflikts vermeiden (Paragraph 3.4 der Greenpeace-Satzung).“

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