Pressemitteilung

Porträt Arbeitskreis Petition

Auf Missstände durch Eingaben aufmerksam zu machen ist ein Grundrecht: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden“ heißt es eindeutig im Artikel 17 des Grundgesetzes. Rund 17.000 Eingaben erreichen jedes Jahr den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags – Tendenz steigend. Dass dieses Grundrecht auch angemessen wahrgenommen werden kann, darüber wacht der Arbeitskreis Petition der AfD-Fraktion.

Um diese Herausforderungen zu bewältigen, ist der Arbeitskreis der AfD-Fraktion in jeder Hinsicht bestens aufgestellt. Geleitet wird er von Johannes Huber, dessen Aufgabenbereich unter anderem Bildung und Forschung, Familienpolitik und das Wahlrecht umfasst. Vertreten wird er von Detlev Spangenberg, der als ehemaliger Geschäftsführer verschiedener kommunaler Gesellschaften profundes Wissen in den Bereichen Arbeit und Soziales, Finanzen und Gesundheit einbringt. Ihnen zur Seite steht Martin Hohmann, Kriminaloberrat und ehemaliger Bürgermeister seiner Heimatgemeinde Neuhof. Sein Arbeitsbereich umfasst unter anderem das öffentliche Dienstrecht, das Ausländerrecht und Fragen der Verteidigungspolitik.

Herzensanliegen des Arbeitskreises ist die Stärkung der Rechte der Petenten im parlamentarischen Verfahren. Leider hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass „missliebige“ Petitionen trotz enormen Zuspruchs in der Bevölkerung von den Abgeordneten ignoriert wurden. Ein AfD-Antrag sieht daher unter anderem vor, dass bei mehr als 100.000 Unterschriften eine Petition verbindlich im Plenum und in den Fachausschüssen debattiert werden muss und das Ergebnis zu veröffentlichen sei. Das wäre ein guter Schritt zur Stärkung des Souveräns – dem Volk – und würde das Vertrauen in die Politik stärken.

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