Pressemitteilung

Protschka: Verschärfung der Düngeverordnung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

Berlin, 14. Mai 2020. Die AfD-Bundestagsfraktion strebt an, dass der Deutsche Bundestag eine abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht wegen der jüngsten Verschärfung der Düngeverordnung anstrengt. Nach Ansicht der AfD-Bundestagsfraktion bestehen erhebliche Zweifel über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit der vom Bundesrat verabschiedeten Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften (Bundesratsdrucksache 98/20) mit dem Grundgesetz. Der agrarpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Protschka, äußert sich zu dem dazu in den Deutschen Bundestag eingebrachten Antrag wie folgt:

„Der Schutz des Grundwassers vor Verunreinigung durch Nitrat aus der Landwirtschaft liegt uns sehr am Herzen. Aber die abermalige Verschärfung der Düngeverordnung wird diesem Anliegen nicht gerecht.

Ganz im Gegenteil: Die erneute Verschärfung der Düngeverordnung basiert auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, welches auf einer fehlerhaften Datengrundlage beruht und die umfangreichen Änderungen von 2017 nicht berücksichtigt. Von 1996 bis 2014 hat Deutschland ausschließlich erhöhte Nitratgehalte aus einem nicht repräsentativen Messnetz an die EU gemeldet. Die EU hatte dieses Vorgehen und die vergleichsweise sehr niedrige Messstellendichte in Deutschland mehrfach gerügt. Es ist kein Wunder, dass die EU-Kommission und der Europäische Gerichtshof unter diesen Voraussetzungen zu dem Schluss kommen, dass Deutschland seine Verpflichtungen aus der EU-Nitratrichtlinie nicht einhält.

Die vom Bundesrat verabschiedeten Verschärfungen der Düngeverordnung sind unverhältnismäßig und stehen im Widerspruch zur guten fachlichen Praxis. Durch die hohen finanziellen Zusatzbelastungen und die in Folge der Unterdüngung resultierenden Ertragseinbußen, werden die wirtschaftlichen Existenzen von zehntausenden bäuerlichen Familienbetrieben gefährdet. Die verschärften Düngemaßnahmen führen darüber hinaus zu Humusabbau und einem langfristigen Verlust von Bodenfruchtbarkeit.

Die Maßnahmen der verschärften Düngeverordnung sind nicht mit der durch das Grundgesetz garantierten Berufsausübungsfreiheit (Artikel 12) und der Eigentumsgarantie (Artikel 14) vereinbar. Deshalb wollen wir beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung beantragen, dass die Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und daher nichtig ist. Für die Einreichung dieser abstrakten Normenkontrolle benötigen wir die Zustimmung von einem Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Wir bitten die Abgeordneten der anderen Fraktionen deshalb um Zustimmung zu unserem Vorhaben. Es geht um die wirtschaftliche Existenz der heimischen bäuerlichen Familienbetriebe, unsere Ernährungssicherheit und um den Umwelt- und Gewässerschutz.“

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