Pressemitteilung

René Springer: Friedrich Merz zeigt in der Debatte ums Bürgergeld Härte an der falschen Stelle

Berlin, 4 .Dezember 2023. Laut Beschluss der Bundesregierung soll das Bürgergeld ab Januar um zwölf Prozent steigen. Zugleich sind aktuell fast 50 Prozent der Bürgergeldbezieher ausländische Staatsbürger. Über 60 Prozent haben einen Migrationshintergrund. CDU-Partei- und Fraktionschef Friedrich Merz hat die Ampelkoalition nun aufgefordert, auf die zum 1. Januar geplante Erhöhung des Bürgergelds zu verzichten.

Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, kommentiert dies wie folgt:

„Die von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung des Bürgergeldes um 12 Prozent lehnen wir ab. Stattdessen schlagen wir vor, dass sich das Bürgergeld entlang der Erhöhung des Mindestlohns orientiert. Dieser steigt ab Januar um 3,4 Prozent. Damit wird den gestiegenen Lebenshaltungskosten von Bürgergeldempfängern Rechnung getragen. Außerdem bleibt so das Lohnabstandsgebot zwischen Arbeitnehmern und Bürgergeldempfängern besser gewahrt. Wenn Friedrich Merz jetzt aufgrund der Haushaltslage fordert, auf eine Bürgergelderhöhung gänzlich zu verzichten, zeigt er Härte an der falschen Stelle.

Diese Härte wäre bei der Bekämpfung der Einwanderung in unsere Sozialsysteme viel mehr geboten. Fakt ist: das Bürgergeld ist zu einem Migrantengeld geworden. Dieses Problem muss endlich angegangen werden. Als AfD-Fraktion sehen wir im Bürgergeld in erster Linie eine Sozialleistung für deutsche Staatsbürger. Ausländer sollten darauf grundsätzlich keinen Anspruch haben.

Ausnahmen soll es nur für Ausländer mit Niederlassungserlaubnis oder EU-Ausländer geben, die eine fünfjährige existenzsichernde Erwerbstätigkeit nachweisen können und gut deutsch sprechen. Der Bürgergeldbezug sollte für diese Gruppe auf maximal ein Jahr begrenzt werden. Asylbewerber und Flüchtlinge sollten nur noch Sachleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, verbunden mit einer Arbeitspflicht in gemeinnützigen Bereichen. Das gilt auch für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine.“

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