Pressemitteilung

René Springer/Jürgen Pohl: Schlechterstellung von Angestellten im Quarantänefall unverzüglich beenden

Berlin, 22. November 2021. Laut Berichterstattung des Focus werden Angestellte und Beamte im Quarantänefall unterschiedlich behandelt. So betrifft die geltende Regelung zum Wegfall der Quarantäneentschädigung grundsätzlich lediglich Angestellte und nicht Beamte. Beamte erhalten demnach ihre Bezüge auch fortgezahlt, wenn sie ungeimpft sind und für sie behördlich eine Quarantäne angeordnet wird.

Dazu erklärt der Sprecher des Arbeitskreises Arbeit und Soziales der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer:
„Die unterschiedliche Behandlung von Beamten und Angestellten im Fall einer Quarantäne ist eine weitere Absurdität, die sich die Bundesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus hat einfallen lassen. Hier wird eine Zweiklassengesellschaft etabliert, die sich durch nichts rechtfertigen lässt und kein einziges Problem löst. Im Gegenteil, die Bundesregierung befeuert dadurch nur die weitere Spaltung unserer Gesellschaft.“

Hierzu ergänzend erklärt der stellvertretende Sprecher des Arbeitskreises Arbeit und Soziales der AfD-Bundestagsfraktion, Jürgen Pohl:

„Das Ziel einer auf den sozialen Zusammenhalt ausgerichteten Politik muss aus Sicht der AfD-Fraktion sein, die anhaltende Schlechterstellung von Angestellten im Rahmen der herrschenden Corona-Politik zeitnah abzustellen. Kurzum: Angestellte dürfen – ganz im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes – nicht länger Arbeitnehmer zweiter Klasse sein!“

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