Pressemitteilung

Reusch: Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Hass und Hetze fällt bei den Sachverständigen durch

Berlin, 7. Mai 2020. Am 06.05.2020 fand im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf „Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ statt.

Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag, Leitender Oberstaatsanwalt a. D. Roman Reusch, fasst seine Eindrücke der Anhörung zusammen:

„Es war schon erstaunlich, dass für ein derartig umfangreiches und wichtiges Gesetzesvorhaben lediglich ein Zeitraum von 2 Stunden angesetzt wurde – und das bei insgesamt 12 Sachverständigen bzw. Vertretern der kommunalen Spitzenverbände. Zum Schluss hin mussten die Fragen praktisch im Galopp gestellt und dann beantwortet werden – eigentlich ein für die notwendigen Beratungen unwürdiges Schauspiel. Viele Fragen blieben schon deswegen unbeantwortet, weil sie erst gar nicht gestellt werden konnten. Hier tut eine Änderung parlamentarischer Gepflogenheiten Not.

Inhaltlich wurde die Position, welche die AfD-Fraktion schon in der 1. Lesung vertreten hatte, bestätigt: Neben Kritik an den Änderungen im Bereich des Straf- und des Strafverfahrensrechts wurde vor allem von den Praktikern unter den Sachverständigen Zweifel an der Umsetzbarkeit insbesondere der mit der Meldepflicht einhergehenden Bearbeitung von Verdachtsfällen ‚Hass und Hetze‘ zentral durch das Bundeskriminalamt geäußert. Es ist schon jetzt absehbar, dass angesichts des Massenanfalls der anvisierten Delikte und deren eingeschränkte Verfolgungsmöglichkeit bei Begehung im Internet sich die Verurteilungszahlen in engen Grenzen halten werden. Ob mit diesem Gesetzesvorhaben etwas erreicht werden wird, darf also ganz offen bezweifelt werden.

So wichtig eine Verbesserung der Debattenkultur für ein gedeihliches Zusammenleben ist, glaube ich nicht, dass die Mittel des Strafrechts alleine geeignet sind, ‚Hass und Hetze‘ wirksam entgegenzutreten. Hier bedarf es einer empirischen Untersuchung, warum es gerade in den letzten Jahren – das Internet und die Möglichkeit von Online-Kommentierungen bestehen schon länger – zu einer Verrohung gekommen ist. Ich wage jetzt schon die Prognose, dass der Gesetzentwurf, sollte er so beschlossen werden, die Probleme nicht wird lösen können.“

Beitrag teilen

Ähnliche Beiträge