Pressemitteilung

Sichert: Geplante Änderung am Kurzarbeitergeld benachteiligt Geringverdiener

Berlin, 14. Mai 2020. Die von der Regierungskoalition im Rahmen des „Sozialschutz-Paket II“ geplante Erhöhung des Kurzarbeitergeldes verfehlt ihr Ziel und benachteiligt Geringverdiener. Martin Sichert, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, kritisiert das zugrunde liegende Gießkannenprinzip:

„Die geplante Erhöhung des Kurzarbeitergeldes betrifft nur einen Bruchteil der Menschen, die dringend auf Hilfe angewiesen sind. Gerade bei Geringverdienern, die schnell auf unbürokratische Hilfe angewiesen sind, kommt die Unterstützung erst nach längerem Zeitraum an – nach sechs Monaten. Für viele Menschen zu spät. Gerade Geringverdiener haben keinerlei finanzielle Reserven, um diesen Zeitraum zu überbrücken. Viel sinnvoller wäre eine Staffelung nach Einkommenshöhe, um zuerst dort zu helfen, wo es brennt.“

Kritik übt der Abgeordnete zudem an der Finanzierung des Kurzarbeitergeldes und der Verlängerung des Arbeitslosengelds:

„Die Finanzierung ist vollkommen unklar. Die Regierung verteilt Geld ohne Konzept. Das böse Erwachen wird kommen, wenn der Staat die Ausgaben gegenfinanzieren muss. Dann werden die Beschäftigten mit höheren Abgaben die Zeche dafür zahlen müssen.“

Beitrag teilen

Ähnliche Beiträge