Pressemitteilung
Spangenberg: Antrag zur Arzneimittelsicherheit im Bundestag
Berlin, 5. April 2019. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Detlev Spangenberg sprach am 4. April zum Antrag der AfD-Faktion „Alle Arzneimittel auf die krebserregende Verunreinigung mit N-Nitrosodimethylamin untersuchen“. Hintergrund war verunreinigtes Valsartan von einem chinesischen Hersteller, sowie zum Entwurf eines „Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ der Bundesregierung.
Spangenberg, Mitglied im Gesundheitsausschuss, erklärte: „Hierbei haben wir es mit einem vielleicht noch nicht abschätzbaren Problem zu tun, nämlich der Verunreinigung von blutdrucksenkenden Mitteln durch Nitrosamine, welche als krebserregend eingestuft werden und DNA-Mutationen hervorrufen können.
Wenn nun gefordert wird, dass die Hersteller strengere Kontrollen durchführen müssen, dann ist es nicht nachvollziehbar, dass den Herstellern eine Übergangsfrist von zwei Jahren eingeräumt wird, um die Auflagen zu erfüllen.
Die AfD-Fraktion fordert im Antrag eine gesetzliche Regelung, die sicherstellt, dass pharmazeutische Unternehmen ihre Rückstellmuster auf Verunreinigungen mit Nitrosaminen untersuchen müssen und die Untersuchungsergebnisse den zuständigen Überwachungsbehörden vorzulegen haben.
Im Weiteren fehlt im Gesetzentwurf der Bundesregierung die Streichung der Importquote für Arzneimittel.
Die Streichung dieser Importquote ist dringend geboten. Die AfD-Fraktion hat dies bereits in einem Antrag vom Dezember 2018 gefordert. Dieser Importzwang schafft mehr Nachteile als Kosteneinsparung bewirkt wird. Er bedeutet eine gesetzlich auferlegte Benachteiligung von deutschen Pharmazeutikaherstellern. Es werden internationale kriminelle Machenschaften bezüglich Medikamentenbeschaffung und -handel gefördert, wie der Fall Lunapharm aus Brandenburg zeigt, und die Importquote führt uns in der Medikamentenversorgung, gesetzlich verordnet, in die Abhängigkeit von Billigproduzenten aus dem Ausland.
Außerdem sollen sich durch das 2011 eingeführten AMNOG-Verfahren Preisreduzierungen ergeben, womit die Billigimporte ohnehin an Bedeutung verlieren. Der Bundesrat stellt die Beibehaltung der Importquote ebenfalls in seiner Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ausdrücklich infrage.“
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