Pressemitteilung

Spangenberg: Bewegungsfreiheit für Bewohner von Seniorenheimen auch in Coronazeiten sicherstellen

Berlin, 23. Juni 2020. „Bewohner dürfen wieder draußen spazieren gehen“ meldete die MOZ am 8. Juni 2020 über ein Seniorenheim in Angermünde im Land Brandenburg. Was hier als Erleichterung gemeldet wird, ist aber ein Grundrecht, das Bewohnern von Seniorenheimen grundsätzlich in gleichem Maße zusteht, wie allen anderen Bürgern auch. Die AfD-Bundestagsfraktion hat daher einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht (BT-Drucks. 19/20119), mit dem das klargestellt werden soll.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Detlev Spangenberg sagt dazu:

„Zwar wurden die Grundrechte durch die Eindämmungsverordnungen der Länder bezüglich der Covid-19-Pandemie allgemein eingeschränkt. Gerade dort, wo die Eindämmungsverordnung – wie im Fall Brandenburg – aber keine Sonderregelung für Seniorenheime vorsieht, sind Spaziergänge für Bewohner aber genauso wenig antrags- oder genehmigungspflichtig oder von Dritten einzuschränken, wie für jeden anderen Menschen auch.

Die Betonung der puren Selbstverständlichkeit, dass Spaziergänge wieder erlaubt seien, lässt befürchten, dass entsprechende Schlechterstellung von Bewohnern von Seniorenheimen gegenüber anderen Menschen auch andernorts aufgetreten sind. Das muss unterbunden und für die Zukunft ausgeschlossen werden.

Bewohner in Seniorenheimen dürfen solchen Einschränkungen nicht unterworfen sein. Das gilt auch in Coronazeiten.“

Beitrag teilen

Ähnliche Beiträge