Pressemitteilung

Spangenberg: Masernschutzgesetz der Bundesregierung – Zwang erzeugt Ablehnung und Misstrauen

Berlin, 14. November 2019. Zum Entschließungsantrag der AfD-Fraktion und zum Masernschutzgesetz der Bundesregierung erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Detlev Spangenberg:

„Ohne Zweifel ist die Möglichkeit, gegen bestimmte Krankheiten impfen zu können eine große Errungenschaft der modernen Medizin.

Jetzt will die Bundesregierung ein Gesetz verabschieden, welches allerdings eine Impfpflicht gegen Masern für bestimmte Bevölkerungsgruppen vorsieht, obwohl man von einer drohenden Masern-Epidemie, die so etwas rechtfertigen könnte, keinesfalls reden kann. Von dieser Impfpflicht betroffen wären Kinder und Beschäftigte in Gesundheitsberufen.

Es wird vonseiten der Bundesregierung mit der Behauptung gearbeitet, die Zahl der Masernerkrankungen in Deutschland stiege an oder hätten eine dramatische Höhe, womit man den Zwang zum Impfen begründet. Jedoch, weder die Zahlen der Erkrankungen noch die hohen Impfraten von Kindern rechtfertigen einen Eingriff in die Grundrechte. Der von Minister Jens Spahn behauptete Anstieg an Masernerkrankungen ist bei genauer Betrachtung der Zahlen nicht zu finden.

Durch den vorgesehenen Zwang, Kinder gegen Masern impfen zu lassen, werden Eltern unnötigerweise in Entscheidungs- oder Gewissenskonflikte gedrängt. Einige Eltern wehren sich hiergegen. Man darf dies nicht beiseite wischen.

Erhebliche Impflücken gibt es derzeit bei Erwachsenen im Alter bis etwa 50 Jahren. Die Masse der Erwachsenen wird allerdings mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht erreicht. Dazu wären Aufklärung und organisatorische Verbesserungen nötig. Darauf zielt der Entschließungsantrag der AfD-Fraktion zum Masernschutzgesetz ab. Solche Maßnahmen, die freiwilliges Handeln fördern, sind sinnvoller als dieses Gesetz der Bundesregierung, das Zwänge und angedrohte Bußgelder vorsieht.

Problem ist vor allem die Invasion oder Re-Invasion von Masern durch Asylsuchende, so zeigt es auch die ‚Nationale Verifizierungskommission Masern/Röteln beim Robert Koch-Institut – NAVKO‘ in ihren Jahresberichten. Größere Ausbrüche gingen laut NAVKO häufig von Sammelunterkünften von Asylsuchenden aus. Die Untersuchung von Virenstämmen hat gezeigt, dass diese vielfach aus Ländern mit größeren Ausbrüchen eingeschleppt wurden. Die Versäumnisse der Bundesregierung liegen darin, dass nicht die in Sammelunterkünften für Asylbewerber Untergebrachten konsequent untersucht, der Impfstatus erfasst wurde und wo nötig, Impfungen durchgeführt wurden. Ähnliches hat auch die STIKO (Ständige Impfkommission) schon gefordert.

 

Man gewinnt den Eindruck, das Bundesgesundheitsministerium wie auch Minister Spahn sind Getriebene, um Vorgaben der WHO zu erfüllen und schießen so über das Ziel hinaus. Die Bundesregierung scheint zu verdrängen, dass durch aufgebürdete Zwänge und Pflichten Unmut, Ablehnung und Misstrauen erzeugt werden.“

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