Pressemitteilung

Springer: Opferbeauftragter in der Pflicht – Terroropfer von Würzburg dürfen nicht zu Opfern zweiter Klasse gemacht werden

Berlin, 5. Juli 2021. Die Hinterbliebenen und Opfer des islamistischen Terrorangriffs von Würzburg werden womöglich keine Entschädigungszahlungen durch die Bundesregierung erhalten. Erst bei einem zweifelsfrei extremistischen oder terroristischen Motiv würden Härteleistungen für den Verlust von Angehörigen oder bei einer etwaigen persönlichen Verletzung genehmigt, so der Opferbeauftrage der Bundesregierung, Edgar Franke. Jedoch wiesen die aktuellen Ermittlungen auf eine psychische Erkrankung als Tatmotiv des somalischen Täters hin. In diesem Fall stünden den Hinterbliebenen und Opfern des Terrorangriffs keine Härteleistungen zu.

Dazu sagt der sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer:

„Nachdem den Terroropfern von Würzburg erst keine Namen und keine Gesichter gegeben wurden, werden sie jetzt offenbar zu Opfern zweiter Klasse gemacht. Mögliche psychische Probleme des Täters lassen den Charakter der Tat als islamistischen Terrorakt nicht entfallen und wer nach dem ‚Allahu Akbar‘-Ruf des Täters kein islamistisches Motiv erkennen will, der versucht das grausame Ereignis zu beschönigen. Der Opferbeauftragte sollte hier ohne Wenn und Aber als Interessenvertreter der Terroropfer auftreten. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass ausgerechnet unter Beteiligung des Opferbeauftragten ein islamistischer Terroranschlag relativiert und den Opfern eine Entschädigung verweigert wird. Die Opfer eines Terroranschlages müssen auf die völlige Neutralität und Unparteilichkeit des Opferbeauftragten vertrauen können.“ 

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