Pressemitteilung

Stephan Protschka: Bundesregierung fehlt Datengrundlage zur Bewertung der Biodiversitätseffekte von ökologischen Vorrangflächen

Berlin, 20. April 2022. Wegen der massiven weltweiten Verknappung von Lebensmitteln hat die EU-Kommission die sogenannten ökologischen Vorrangflächen befristet für die Nahrungsmittelproduktion freigegeben. Deutschland hat sich jedoch als einziger EU-Mitgliedstaat dazu entschieden, von dieser Ausnahmeregelung keinen Gebraucht zu machen. Die Bundesregierung gibt die heimischen ökologischen Vorrangflächen lediglich für die Futternutzung frei, verbietet dabei aber den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. Begründet wird dieser nationale Sonderweg damit, dass es andernfalls negative Auswirkungen auf die Biodiversität gebe.

Der agrarpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Protschka, hat in diesem Zusammenhang die Bundesregierung gefragt, welchen konkreten messbaren Effekt ökologische Vorrangflächen auf die Verhinderung des Artensterbens haben. Zur Antwort der Bundesregierung äußert er sich wie folgt:

„Wie erwartet, haben wir keine konkrete Antwort auf unsere Frage erhalten. Fest steht jedoch, dass die Bundesregierung derzeit nicht über die notwendige Datengrundlage zur umfassenden Bewertung der Biodiversitätseffekte von agrarpolitischen Maßnahmen verfügt. Wir bleiben deshalb dabei, dass der nationale Sonderweg der Bundesregierung bezüglich der ökologischen Vorrangflächen grundfalsch ist. Angesichts der weltweiten Nahrungsmittelknappheit und der drohenden Hungersnöte in den Entwicklungs- und Schwellenländern haben wir in Deutschland mit unseren landwirtschaftlichen Gunststandorten eine besondere moralische Verantwortung und sollten unseren Beitrag leisten, um den Menschen in Not zu helfen. Wir fordern die Bundesregierung außerdem dazu auf, die ab nächstem Jahr vorgesehene verpflichtende Stilllegung von vier Prozent der Ackerfläche auszusetzen.“

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