Pressemitteilung

Thomas Dietz: Einrichtungsbezogene Impfpflicht sofort stoppen

Berlin, 24. Februar 2022. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Dietz, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, teilt zum Streit um einrichtungsbezogene Impfpflicht mit:

„Es geht jetzt nicht darum, die Folgen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für das Gesundheitssystem erträglicher zu gestalten. Nein: Die einrichtungsbezogenen Impfpflicht muss ohne Wenn und Aber sofort gestoppt werden.

Auch frühere Befürworter müssen doch erkennen, dass sich seit dem Beschluss zu ihrer Einführung das Wesen der zu bekämpfenden Pandemie deutlich geändert hat: Wurde seinerzeit noch davon ausgegangen, dass gegen COVID-19 geimpfte Personen zumindest in der Regel ihrerseits keine Erreger an die betreuten Patienten weitergeben können, so ist dies nun bei den neuen Virusvarianten (Omikron) nicht mehr so. Der Impfschutz ist im Wesentlichen also ein Eigenschutz.

Im Gesundheitswesen hat das zur Folge, dass die zu schützende Person – also der Patient – durch die Impfung des Personals kaum geschützt werden kann. Diesem nun kaum noch existenten Schutz steht die Grundrechtseinschränkung für das Personal gegenüber.

Hinzu kommt, dass bei der aktuellen Virusvariante die Krankheitsschwere herabgesetzt ist. Kurz gesagt ist heute gegenüber dem Zeitpunkt des Beschlusses zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht erstens die Wirkung der Impfung geringer und zweitens die Krankheit weniger gefährlich.

Die Verhältnismäßigkeit der Regelung ist somit grundsätzlich neu abzuwägen. Schon aus Verhältnismäßigkeitsgründen wird die Anordnung eines Betretungsverbots für Ungeimpfte obsolet.

Die reine Androhung eines solchen aus gesundheitlichen Gründen nicht erforderlichen und aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbaren Betretungsverbotes führt aber dazu, dass sich viele Menschen praktisch in vakanten Beschäftigungsverhältnissen befinden. Das gilt es genauso zu verhindern, wie die unnötige Belastung des Gesundheitsamtes mit letztlich gesundheitlich ergebnislosen Verfahren und die anschließende unnötige Belastung der Gerichte.

 

Und die Einrichtungsbezogene Impfpflicht nutzt auch nichts als Vorsorge für den nächsten Herbst. Man weiß doch heute noch nicht einmal, was dann für Virusvarianten zirkulieren. Auf solch unsichere Basis kann man nicht solch massive Eingriffe für die betroffenen Menschen gründen und auf solch unsichere Basis können sie doch auch nicht den Gesundheitsschutz der Patienten stellen. Die Einrichtungsbezogene Impfpflicht nutzt dem Schutz der Patienten nicht, sie schadet. Sie gehört sofort gestoppt.“

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