Pressemitteilung

Thomas Seitz: Stellenbesetzung nach Gutsherrenart im Bundesjustizministerium

Berlin, 08. Februar 2022. Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat den Versuch von Ex-Justizministerin Lambrecht (SPD) gestoppt, eine SPD-Genossin zur Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs zu ernennen. Die Personalentscheidung war zuvor von den Präsidenten der Bundesgerichte, dem Deutschen Richterbund und der Richtervereinigung am Bundesfinanzhof kritisiert worden, weil die Bewerberin die fachlichen Anforderungen für das Amt nicht erfüllte. Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Missachtung von Verfahrensregeln bei der Stellenbesetzung, weil drei besser qualifizierte Bewerber bei der Auswahl übergangen worden seien.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz teilt dazu mit:

„Die Personalmauschelei in dem bis 2021 von der SPD geführten Bundesjustizministerium hat leider Tradition. So sorgte Anfang 2019 die fragwürdige Berufung eines SPD-Parteimitarbeiters auf eine gut besoldete Referatsleiterstelle im Ministerium für Aufsehen. Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat im Fall der Besetzung der Vizepräsidentschaft des Bundesfinanzhofs nun zurecht die Missachtung von Verfahrensregeln festgestellt. Frau Lambrecht war schon bisher mangels Qualifikation eine Fehlbesetzung im neuen Amt als Verteidigungsministerin. Jetzt ist sie auch persönlich untragbar und gehört vom Bundeskanzler entlassen, wenn sie nicht von sich aus zurücktritt.“

 

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