Pressemitteilung

Witt: Spahns Reform des Intensivpflegegesetzes führt zu Heimzwang

Berlin, 18. Juni 2020. Die Reform des Intensivpflegegesetzes (IPReG) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn war von Anfang an sehr umstritten. Mit der Begründung, kriminelle Machenschaften in Form von Abrechnungsbetrug zu unterbinden, erfolgen mit dem jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf zum Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetz massive Einschnitte in die individuelle Selbstbestimmung intensivmedizinisch Betreuter. Die Krankenkassen sollen entscheiden, ob die Pflegebedürftigen zu Hause angemessen versorgt werden können oder ob ihre Unterbringung stattdessen in Heimen erfolgen muss, wo besser kontrolliert werden kann. Die Entscheidung soll zukünftig der medizinische Dienst der Krankenkasse einmal jährlich prüfen. Nach dem jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf werden viele Intensivpflegepatienten ihren Anspruch auf häusliche Versorgung verlieren.

Der behindertenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe Witt, stellt sich gegen die rechtliche Verschlechterung von Intensivpflegepatienten:

„Minister Spahns Reformpläne bestrafen die Falschen. Statt durch verschärfte Kontrolle den schwarzen Schafe in der ambulanten Pflege auf die Finger zu schauen, wird der schwarze Peter an den Patienten weitergereicht. Hierbei wird vergessen, dass der kranke Mensch weiterhin selber über seinen Lebensmittelpunkt entscheiden muss. Da die Kassen als Kostenträger ein Eigeninteresse verfolgen, werden diese sich grundsätzlich für die günstige Versorgung im Heim entscheiden. Dieser Sicherstellungsauftrag der Krankenkasse ist absurd.

Das Recht auf häusliche Versorgung wird durch das Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetz ausgehebelt und damit auch das Recht auf selbstbestimmtes Leben.

Gerade für Menschen mit Behinderung ist zu befürchten, dass diese nicht mehr wie bisher in allen Formen des betreuten Wohnens betreut werden dürfen. Nach der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Neuregelung könnte Intensivpflege nur noch in speziellen Wohnformen erbracht werden, in denen der Versorgungsumfang denen einer stationären Einrichtung entspricht. Das bedeutet für behinderte Menschen mit Intensivpflegebedarf das Aus für ihre jetzige Wohnform.

Es kommt aber noch schlimmer: Den Krankenkassen wird ein Instrument in die Hände gegeben, mit dem Intensivpflegepatienten per Verwaltungsakt aus der familiären Betreuung gerissen werden können.“

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