System lädt zu Sozialleistungsbetrug ein

System lädt zu Sozialleistungsbetrug ein

Berlin, 4. September 2026. Wie „FOCUS” unter Berufung auf die Bundesagentur für Arbeit berichtet, haben Jobcenter seit 2022 bundesweit mehr als 1.500 Fälle organisierten Sozialleistungsbetrugs aufgedeckt, in knapp 1.000 Fällen wurde Strafanzeige erstattet. Banden aus Bulgarien, Rumänien und dem Westbalkan schleusen gezielt Menschen nach Deutschland und lassen sie wenige Wochen offiziell in einem Minijob „arbeiten” und öffnen ihnen damit dauerhaft die Tür zu Bürgergeld, Kindergeld und gesetzlicher Krankenversicherung. Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, René Springer, erklärt dazu:

„Was ‚FOCUS’ hier beschreibt, ist kein bedauerlicher Einzelfall, sondern ein System mit Einladungscharakter. Ein paar Wochen Schein-Minijob und schon öffnet sich der komplette deutsche Sozialstaat für Bürgergeld, Kindergeld und Krankenversicherung, für die ganze Familie und zeitlich unbegrenzt. Wer glaubt, mit ein paar zusätzlichen Kontrolleuren sei dieses Problem gelöst, hat es nicht verstanden. Das eigentliche Problem ist nicht nur der Betrug, sondern das System selbst. Die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit sollte das Arbeiten in einem anderen EU-Land erleichtern – nicht die sofortige und lebenslange Vollversorgung mit Sozialleistungen.

Diese Bundesregierung will nur Symptome bekämpfen, statt die Ursache zu beseitigen. Wir haben mit unseren Anträgen zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs konkrete Lösungen vorgelegt. Mit dem Antrag auf Drucksache BT-Drs. 21/6642 machen wir Vorschläge zur Ursachenbekämpfung. Der Zugang zu und der Bezug von Grundsicherungsleistungen für Ausländer soll komplett neu geregelt werden, Minijobs und Scheinarbeit dürfen keinen Leistungsanspruch mehr begründen. Mit unserem Antrag auf Drucksache BT-Drs. 21/4942 fordern wir weitere Maßnahmen, die insbesondere die betroffenen Kommunen entlasten sollen.

Arbeitsministerin Bärbel Bas kann unsere Vorschläge für den angekündigten, aber immer noch ausstehenden ‚Aktionsplan Sozialleistungsmissbrauch’ eins zu eins übernehmen.“

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