Pressemitteilung

Brandner: Verfassungsgericht bestätigt Position der AfD-Fraktion zum Berliner Mietendeckel

Berlin, 15. April 2021. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer heute verkündeten Entscheidung den sogenannten „Berliner Mietendeckel“ für unvereinbar mit dem Grundgesetz und deshalb nichtig erklärt. Anlass für diese Entscheidung war eine Normenkontrollklage, die im Mai 2020 von 284 Abgeordneten des Deutschen Bundestages aus den Reihen von CDU/CSU und FDP eingereicht worden war.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner, zugleich Justiziar der Fraktion, meint dazu:

„So sehr es zu begrüßen ist, dass das Bundesverfassungsgericht dieses unsägliche Bevormundungsgesetz für verfassungswidrig erklärt hat, so deutlich darf darauf hingewiesen werden, dass es die Fraktion der AfD war, die als erste – und zwar schon Monate vor CDU/CSU und FDP – einen Antrag zu einem Normenkontrollverfahren in den Bundestag eingebracht hatte. Wie nicht anders zu erwarten, schloss sich kein Abgeordneter der anderen Fraktionen der Initiative an – nur um dann etwas ‚Eigenes‘ zu präsentieren. Wieder einmal ist die Feststellung erlaubt: AfD wirkt – und sei es nur, indem unsere Ideen und Initiativen zunächst abgelehnt, und dann abgekupfert als der Weisheit letzter Schluss präsentiert werden. Wenn CDU/CSU und FDP diesen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht jetzt feiern mögen, sollte nicht vergessen werden, wer zuerst auf der Matte stand – die AfD-Fraktion.“

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