Pressemitteilung

Andreas Bleck: Kommunalen Verpackungssteuern einen Riegel vorschieben

Berlin, 25. Mai 2023. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte, dass die kommunale Verpackungssteuer der Stadt Tübingen rechtens ist.

Dazu erklärt der umweltpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Andreas Bleck:

„Die kommunale Verpackungssteuer soll im Wesentlichen den gleichen Zweck wie der Einwegkunststofffonds erfüllen. Zum einen geht es um die Gewährleistung einer intakten und sauberen Umwelt, zum anderen um die Beteiligung der Hersteller beziehungsweise Inverkehrbringer an den kommunalen Reinigungskosten von illegal im öffentlichen Raum entsorgten Abfällen. Mit dem Einwegkunststofffonds wurde jedoch bereits eine bundeseinheitliche Regelung eingeführt. Die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer stellt für die Inverkehrbringer zum Teil eine Doppelbelastung dar, da auch die Kosten für den Einwegkunststofffonds von den Herstellern an die Inverkehrbringer weitergereicht werden.

Aus Sicht der AfD-Fraktion besteht dringender Handlungsbedarf. Ein abfallrechtlicher und steuerrechtlicher Flickenteppich ist nicht im Interesse der Inverkehrbringer und Verbraucher. Zudem hat eine Studie der Universität Tübingen ergeben, dass die kommunale Verpackungssteuer der Stadt Tübingen die Abfallmenge nicht messbar reduziert hat. Vor diesen Hintergründen ist der Bundesgesetzgeber aufgefordert, der Einführung von kommunalen Verpackungssteuern einen Riegel vorzuschieben, indem dies in den bundesrechtlichen Vorgaben zum Abfallrecht ausgeschlossen wird.“

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