Pressemitteilung

Brandner: Verhandlung zur Parteienfinanzierung vor dem Bundesverfassungsgericht muss schnellstens nachgeholt werden

Berlin, 26. Januar 2021. Am heutigen 26. und morgigen 27. Januar 2021 sollte die mündliche Verhandlung über die neue Obergrenze bei der Parteifinanzierung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stattfinden – wurde aber abgesagt. Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat ein Organstreitverfahren eingeleitet, da sie sich durch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens durch den Deutschen Bundestag in ihren parlamentarischen Beteiligungsrechten und ihrem Recht, wichtige Gesetzgebungsverfahren durch die Mobilisierung oppositioneller Strömungen in der Bevölkerung öffentlich zu begleiten, verletzt sieht.

Der Justiziar der AfD-Bundestagfraktion, Stephan Brandner, erklärt, dass er wenig Verständnis für die Verschiebung des Verfahrens hat, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das einstweilige Verfügungsverfahren bereits abgelehnt wurde:

„Ich hoffe sehr, dass sich die Gerüchte, die Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der FDP, die gleichzeitig ein Normenkontrollverfahren zu diesem Thema anstreben, hätten Einfluss auf die Terminierung genommen, da sie in einer Sitzungswoche unabkömmlich im Bundestag wären, nicht bestätigen werden. Mir scheint jedenfalls, dass in der Messe Karlsruhe, wo die mündliche Verhandlung stattfinden sollte, alle Hygienemaßnahmen erfüllbar sein sollten. Kritisch ist außerdem, dass die höheren Summen zur Parteifinanzierung bereits ausgezahlt wurden. Daher ist ein schnelles Nachholen des Termins zwingend erforderlich. Jeder Tag der Verzögerung kostet den Steuerzahler sehr viel Geld.“

 

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