Pressemitteilung

Ehrhorn: Frauenquoten in Vorständen sind verfassungswidrig und wirtschaftsfeindlich

Berlin, 7. Januar 2021. Zu dem Beschluss des Bundeskabinetts, einen Gesetzesentwurf für verbindliche Frauenquoten auch in Vorständen von Wirtschaftsunternehmen vorzulegen, teilt der AfD- Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Thomas Ehrhorn, mit:

„Frauenquoten in Vorständen sind verfassungswidrig und wirtschaftsfeindlich. Ebenso wie die bereits eingeführten Quoten in Aufsichtsräten diskriminieren derartige Quoten für Vorstände sowohl hochqualifizierte Frauen, denen der Staat offenbar nicht zutraut, sich am Markt selbst durchzusetzen, als auch Männer, die allein wegen ihres Geschlechts Gefahr laufen, um die Früchte ihrer Leistung Gebracht zu werden. Mit dem Grundgesetz sind solche Vorgaben keineswegs vereinbar, weshalb die AfD-Fraktion auch bereits einen Antrag in den Bundestag eingebracht hatte, die verfassungswidrigen Quotenvorgaben für Aufsichtsräte wieder aus dem Aktiengesetz zu streichen.

In einer funktionierenden Wirtschaftsordnung setzen sich bei derartigen Spitzenpositionen die Personen durch, die dafür am geeignetsten sind und dabei kommt es auf das Geschlecht überhaupt nicht an. Offenbar weiß die  Bundesregierung auch nicht, dass es schon heute für viele Unternehmen eine große Schwierigkeit ist, geeignete Frauen, die bereit sind, ihr Leben der beruflichen Karriere unterzuordnen, für Führungsaufgaben zu bekommen. Headhunter bekommen zum Teil sogar Zulagen, wenn es ihnen gelingt, eine Frau für die Besetzung einer solchen Stelle zu finden.

Dieser Bundesregierung geht es aber auch erkennbar überhaupt nicht mehr um den Schutz unserer Verfassung und einer marktorientierten Wirtschaftsordnung, sondern sie setzt nur noch auf Planwirtschaft im Sinne des Sozialismus. Das ist aber mit den Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland völlig unvereinbar.“

 

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