Pressemitteilung

Frank Rinck: Biogasanlagen bei der geplanten Erlösabschöpfung ausnehmen

Berlin, 23. November 2022. Zur Umsetzung der EU-Verordnung zu Notfallmaßnahmen im Strombereich haben die drei Regierungsfraktionen nun eine Formulierungshilfe für den Gesetzesentwurf zur Einführung einer Strompreisbremse vorgelegt. Rückwirkend ab September dieses Jahres und bis mindestens Juni 2023 sollen 90 Prozent der sogenannten Überschusserlöse in der Stromerzeugung abgeschöpft werden. Von diesem Gesetz wären auch Biogasanlagen ab einem Megawatt betroffen. Dazu äußert sich der stellvertretende agrarpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Frank Rinck, wie folgt:

„Die von der Bundesregierung beabsichtigte Strompreisbremse ist ein gravierender staatlicher Eingriff in die Preisbildung und wird lediglich dazu führen, dass Strom noch knapper wird. Wir kritisieren besonders, dass nicht die Gewinne abgeschöpft werden sollen, sondern die Umsätze. Das nimmt insbesondere den heimischen Biogasanlagen in erheblichem Maße Liquidität und entzieht ihnen die Existenzgrundlage. Tausende Biogasanlagen in Deutschland stehen jetzt vor dem Aus, obwohl sie bedarfsgerecht und flexibel grundlastfähigen Strom erzeugen. Wir werden uns deshalb im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, die Existenzen der Biogasanlagenbetreiber zu schützen, indem Biogasanlagen und Bioenergie von der Erlösabschöpfung vollständig ausgenommen werden.“

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