Pressemitteilung
Harder-Kühnel: Scheindiskussion beendet – Kinderrechte kommen nicht ins Grundgesetz
Berlin, 8. Juni 2021. Eines der Vorzeigeprojekte der Großen Koalition in der aktuellen Legislaturperiode war es, Kinderrechte im Grundgesetz gesondert zu verankern. Dieses Vorhaben ist nun vorläufig gescheitert, und das ist auch ein Verdienst der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag. Mariana Harder-Kühnel, familienpolitische Obfrau der AfD-Fraktion im Bundestag, erklärt hierzu:
„Die Argumentation der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), Kinder seien besonders schutzbedürftig, ist in ihrem Ansatz nicht verkehrt. Dies kann man auch an den Folgen der Lockdowns erkennen, denen Deutschland in den vergangenen anderthalb Jahren ausgesetzt war. Kinder litten physisch und besonders psychisch unter den staatlich verordneten Kontaktbeschränkungen, darüber hinaus nahm die häusliche Gewalt laut Polizeilicher Kriminalstatistik gegenüber dem Vorjahr deutlich zu. 10 Prozent mehr Kinder waren von körperlicher Gewalt betroffen, daneben stiegen auch die Fälle sexueller Übergriffe um alarmierende 53 Prozent. Die Zahl getöteter Kinder erhöhte sich sogar von 112 auf 152, also um 35 Prozent. Insgesamt eine überaus erschreckende Bilanz, der sich vor allem das Bundesfamilienministerium offen stellen sollte.
Dennoch würde die Festschreibung von Kinderrechten im Grundgesetz an diesen untragbaren Zuständen nichts ändern. Schon in Artikel 1 des Grundgesetzes ist nämlich festgehalten, dass ‚die Würde des Menschen‘ unantastbar ist. Also nicht nur die Würde von Erwachsenen oder Senioren, sondern die Würde aller Menschen, somit auch die von Kindern. Ein Kinder-Zusatz im Grundgesetz würde also an ihrem derzeit ohnehin bereits vorhandenen Grundrechtsschutz faktisch nichts verbessern – gleichwohl würde es dem Staat unter Umständen Möglichkeiten eröffnen, unter Bezugnahme auf vermeintliche Kinderrechte noch stärker in das Erziehungsrecht der Eltern einzugreifen. Schon im Jahr 2002 kündigte der SPD-Politiker Olaf Scholz an, die ‚Lufthoheit über den Kinderbetten‘ erobern zu wollen. Nichts anderes hätte das jüngste Vorhaben der Bundesregierung zur Folge gehabt.
Kinder müssen angemessen geschützt und die richtigen Lehren vor allem aus der gesteigerten Gewalt im vergangenen Jahr gezogen werden. Das ist aber nur mit ehrlicher Ursachenanalyse sowie effektiver Präventionsarbeit möglich. Eine formelle Grundgesetz-Änderung hilft dagegen keinem von dieser Problematik betroffenen Kind. Statt eine Scheindiskussion zu führen, hat sich die Bundesregierung endlich aktiv und tatsächlich für Kinder und damit für eine kinderfreundliche Gesellschaft einzusetzen.“
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