Pressemitteilung

Kleinwächter: Mindestlöhne müssen allein in der Kompetenz der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten liegen

Berlin, 14. Januar 2021. Der Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung einen Antrag der AfD-Fraktion auf Einreichung einer Subsidiaritätsrüge zur Richtlinie der EU-Kommission zu einem einheitlichen Rahmen für Mindestlöhne abgelehnt. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Norbert Kleinwächter, stellv. Arbeitskreisleiter für die Angelegenheiten der Europäischen Union, bemerkt dazu:

„Union und FDP haben nicht den Mut, zu ihren Positionen zu stehen. Inhaltlich hatten beide Fraktionen neben der AfD im Ausschuss viel an der Richtlinie auszusetzen: Mit großer Sorge sehen wir, dass die EU immer weiter in nationale Kompetenzen eingreift und versucht, Mindestlöhne zu definieren. Dies würde zu deutlichen Mehrausgaben und einem erheblichen Verlust an Wettbewerbsfähigkeit führen. Dennoch stimmten sie gegen das einzige Mittel, womit dies verhindert werden kann: die Subsidiaritätsrüge, die die AfD fristgerecht eingebracht hatte, und die der EU signalisiert hätte, dass Deutschland hier nationale Kompetenzen verletzt sieht.

Es ist schade, dass diese Fraktionen lieber darauf verzichten, das Richtige zu tun, wenn das Richtige von der AfD vorgeschlagen wird, und dass sie lieber Kompetenzen nach Brüssel abgeben, als sich gemeinsam mit der AfD an die Seite der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland zu stellen. Denn eins ist klar: Mindestlöhne sind Sache nationaler Sozialpolitik, in Deutschland insbesondere der Mindestlohnkommission. Die Europäische Union hat in der Sozialpolitik nichts zu suchen! Deutschland wird nach der heutigen Entscheidung jedoch nichts dagegen tun, dass die EU in unsere Sozialpolitik eingreift und die Situation für alle verschlechtert.“

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