Pressemitteilung

Münzenmaier: FDP schwenkt auf AfD-Kurs bei der sogenannten Urlaubssteuer ein

Berlin, 3. September 2019. Wenige Wochen nach Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BHF) zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung auf Übernachtungsleistungen, die von der Tourismusbranche häufig als „Urlaubssteuer“ bezeichnet wird, schwenkt nun auch die FDP auf den Kurs der AfD-Bundestagsfraktion ein. Marcel Klinge, der tourismuspolitische Sprecher der FDP im Bundestag erklärte gegenüber dem Magazin für Touristik & Business Travel (fvw) am 30.8.2019, dass er es für möglich halte die Erlasse der Finanzbehörden zu ändern, damit alle Reiseveranstalter unmittelbar von der BFH-Entscheidung profitieren.

Dazu erklärt der tourismuspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion und Vorsitzende des Tourismusausschusses, Sebastian Münzenmaier, MdB:

„Im Sommer 2018 hatte die AfD im Bundestag beantragt, den Erlass zu ändern, auf den die Finanzverwaltung ihre Verwaltungspraxis im Bereich der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung auf Übernachtungsleistungen stütze. Diesen Vorschlag hat die FDP im Bundestag abgelehnt.

Nachdem der BFH nun ein Jahr später die gewerbesteuerliche Zurechnung von Übernachtungsleistungen für unzulässig erklärt hat, dämmert nun auch der FDP, dass die Änderung der maßgeblichen Verwaltungsvorschriften den Spuk mit der sogenannten Urlaubssteuer für alle Reiseveranstalter beenden kann. Sollte sich die Bundesregierung weigern, die BFH-Entscheidung im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen, ist dies sogar der einzige Weg, um für alle Betroffenen Rechtssicherheit und Steuergleichheit zu schaffen. Schade, dass der allgegenwärtige Populismusvorwurf vielen nur als Vorwand dient, um sich nicht mit sachpolitischen Vorschlägen der AfD befassen zu müssen.“

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