Pressemitteilung

Protschka: Bundeskabinettsbeschluss zum Insektenschutzgesetz – Erfolgreicher Artenschutz funktioniert nicht mit Verbotspolitik

Berlin, 10. Februar 2021. Heute wurde im Bundeskabinett das sogenannte „Insektenschutzgesetz“ verabschiedet. Dem Druck der bundesweiten Bauernproteste sind einige kleine Korrekturen im Gesetzesentwurf zu verdanken. So einigte sich die Regierungskoalition darauf, dass das beabsichtigte Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf Ackerflächen bis Mitte 2024 verschoben werden soll.

Der agrarpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Protschka, äußert sich dazu wie folgt:

„Erfolgreicher Artenschutz kann nur gemeinsam mit den Bauern funktionieren und nicht gegen sie. Deshalb ist das Insektenschutzgesetz auch trotz der eilig verhandelten Korrekturen unbedingt abzulehnen. Zumal die Wirksamkeit der beabsichtigten Maßnahmen mehr als fragwürdig ist.

Das Gesetz torpediert die bisherige erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Naturschutz, weil die Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards nicht mehr gefördert werden darf. Die Bauern werden also künftig die neuen kostenintensiven Auflagen selbst bezahlen müssen. Zwar sollen nun Pflanzenschutzmittel bis Mitte 2024 auch in sogenannten Schutzgebieten eingesetzt werden dürfen, aber niemand weiß, ob das Verbot danach nicht trotzdem kommt. Die Umsetzung des Insektenschutzgesetzes wäre das Aus für zehntausende bäuerliche Familienbetriebe, die ihre Hoftore für immer schließen müssten. Wie aber soll Umwelt- und Artenschutz ohne unsere Bauern funktionieren?“

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