Pressemitteilung

Schlund: Willkürliche Impfdiskriminierung durch den Gesundheitsminister

Berlin, 13. April 2021. In der vergangenen Woche trat die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums in Kraft, nach der Privatpraxen aus der Impfkampagne herausgenommen werden. Die neue Impfverordnung wurde so geändert, dass Privat- sowie Betriebsärzte ausdrücklich vom Impfstart ausgeschlossen werden.

Begründet hatte dies der Gesundheitsminister damit, dass über die Systeme der Kassenärztlichen Vereinigungen statistisch erfasst werden könne, wie viele Menschen täglich geimpft werden und wer die Impfung je nach Priorisierung erhalte. Dazu teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete Robby Schlund, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, mit:

„Wir sind in einer Zwei-Klassen-Medizin angekommen, in der eine Ungleichbehandlung je nach Versicherungsstatus besteht. Als Betreiber einer Praxis, egal ob kassen- oder privatärztlich, kennt man seine Risikopatienten genau und kann je nach Priorisierung, eingehender Beratung und natürlich freiwillig entsprechend dem Wunsch des Patienten die Impfung problemlos vollziehen. Vordergründig ist hier eher wieder das katastrophale Impfmanagement der Regierung zu sehen, welche zu wenig Impfdosen für die Verteilung vorgesehen hat.

Die circa 8,7 Millionen privat versicherten Menschen, die ungefähr zur Hälfte aus dem öffentlichen Dienst kommen, sind Opfer einer willkürlichen Impfdiskriminierung durch den Gesundheitsminister. Egal mit welchem Versichertenstatus muss Impfstoff gleichermaßen zur Verfügung gestellt werden, um eine Diskriminierung von beispielsweise Lehrern, Polizisten und Selbständigen zu verhindern.“

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