Systematisches Kontrollversagen bei Auslandsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Systematisches Kontrollversagen bei Auslandsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Berlin, 9. April 2026. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion (BT-Drs. 21/4905) offenbart ein massives Transparenzversagen bei Auslandsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Fakt ist: Familienangehörige von Versicherten können – gestützt auf internationale Sozialversicherungsabkommen, etwa mit der Türkei – auch im Ausland medizinische Leistungen erhalten, die letztlich von deutschen Beitragszahlern finanziert werden. Gleichzeitig bleibt völlig unklar, in welchem Umfang dies geschieht und wer tatsächlich anspruchsberechtigt ist. Besonders brisant: Die Bundesregierung kann weder sagen, wie viele Personen im Ausland Leistungen beziehen, noch wie hoch die Kosten pro Fall sind oder wie viele Anträge abgelehnt werden. Damit fehlt jede belastbare Datengrundlage. Hinzu kommt, dass die Anspruchsprüfung teilweise durch ausländische Behörden erfolgt – also außerhalb der Kontrolle deutscher Stellen. Deutschland zahlt, aber andere prüfen. Das ist ein systematisches Kontrollversagen. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Stephan erklärt dazu:

„Hier wird ein Milliarden-System ohne Übersicht und ohne wirksame Kontrolle betrieben. Während in Deutschland über die Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung diskutiert wird, wurden Leistungen faktisch ins Ausland ausgeweitet – ohne Transparenz und ohne politische Steuerung. Das ist gegenüber den Beitragszahlern nicht vermittelbar. Wir werden hier weiter nachhaken.“

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