Pressemitteilung

Impfung und Arbeitsrecht: Bürger fragen – Uwe Witt antwortet

In dieser Woche interessierten sich besonders viele Bürger für eine drohende Impfpflicht als Voraussetzung zur Arbeitsaufnahme. Es häufen sich Berichte von Arbeitgebern, die ihre Beschäftigten unter massiven Druck setzen, sich gegen Corona impfen zu lassen. Auch der Impfstoff selbst kann häufig nicht gewählt werden. Wie bewertet die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag diese Entwicklung? Kann sie sich eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen vorstellen? Für die Fraktion antwortet der Abgeordnete Uwe Witt, Mitglied in den Arbeitskreisen Gesundheit sowie Arbeit und Soziales:

„Seit Anbeginn des Ausbruches der Coronapandemie forderte die AfD-Bundestagsfraktion immer den Schutz der Risikogruppen. Dieser Schutz kann jedoch nicht in einer Impfpflicht für Risikogruppen bestehen. Und auch nicht in einer Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen. Insbesondere wenn die tatsächliche Faktenlage zum Impfstoff unklar ist. Denn es gibt keine wissenschaftlichen Studien darüber, ob Corona-Geimpfte nicht auch Überträger des Virus sein können.

Dies war bei der Einführung der Impfpflicht für Masern völlig unstrittig. Daher lehnen wir eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen ab. Dazu kommt, dass es keine Ermächtigung im Gesetz gibt, welche eine Impfpflicht gegen Corona im Arbeitsvertrag vorsieht. Und somit darf eine Verweigerung der Impfung keine negativen Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben.“

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