Pressemitteilung
Impfung und Arbeitsrecht: Bürger fragen – Uwe Witt antwortet

„Seit Anbeginn des Ausbruches der Coronapandemie forderte die AfD-Bundestagsfraktion immer den Schutz der Risikogruppen. Dieser Schutz kann jedoch nicht in einer Impfpflicht für Risikogruppen bestehen. Und auch nicht in einer Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen. Insbesondere wenn die tatsächliche Faktenlage zum Impfstoff unklar ist. Denn es gibt keine wissenschaftlichen Studien darüber, ob Corona-Geimpfte nicht auch Überträger des Virus sein können.
Dies war bei der Einführung der Impfpflicht für Masern völlig unstrittig. Daher lehnen wir eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen ab. Dazu kommt, dass es keine Ermächtigung im Gesetz gibt, welche eine Impfpflicht gegen Corona im Arbeitsvertrag vorsieht. Und somit darf eine Verweigerung der Impfung keine negativen Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben.“
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